Die betroffenen Rauenberger müssen jetzt weniger zahlen
Wertsteigerung durch Stadtkernsanierung reduziert sich nach einer Neubewertung der Grundstücke von 600.000 auf 150.000 Euro

Rathaus Rauenberg. Foto: Reinhard Lask
Rauenberg. (aot/rnz) Im letzten Jahr wurde die Stadtkernsanierung in Rauenberg abgeschlossen. In den 14 zurückliegenden Jahren flossen acht Millionen Euro in die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Wohnhäusern. Erst im Nachhinein erfuhren Mitte 2017 die Bürger, dass in diesem Zusammenhang ein Ausgleich für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke an die Gemeinde fällig wird. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Gutachten der Dr. Koch Immobilienbewertung, in dem, je nach Lage, Wertsteigerungen zwischen 0 und 16 Euro pro Quadratmeter festgelegt wurden. So kamen für einige Grundstückseigentümer Beträge von mehreren tausend Euro zusammen, bei einigen lagen sie sogar über 10.000 Euro. Das betraf auch Eigentümer, die keine Sanierungszuschüsse in Anspruch genommen hatten.
Diese Nachricht schlug im Jahr 2017 hohe Wellen. Sie führte zur Gründung der "Bürgerinitiative gegen den Ausgleich der angeblichen Bodenwerterhöhung durch die Stadtkernsanierung", der es unter anderem durch eine Unterschriftensammlung gelang, dass die Zahlungsfrist für Ablösesummen vom Gemeinderat ausgesetzt und zunächst einmal Eigentümer und Gemeinderat von der Verwaltung und dem Planungsbüro STEG erstmals umfangreich über das Berechnungsverfahren informiert wurden. Außerdem konnten die Betroffenen ihre individuellen Bedenken gegen die festgesetzten Gebühren in Einzelgesprächen vortragen.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats haben nun jeweils ein Vertreter der Dr. Koch Immobilienbewertung und der für das Sanierungskonzept zuständigen STEG das aktualisierte Gutachten erläutert und über den Sachstand berichtet. In den vergangenen Monaten hätten 70 Prozent der Eigentümer das Gesprächsangebot angenommen. Dabei sei eine Einzelbetrachtung der Grundstücke vorgenommen worden und in allen Fällen seien durch die Neubewertung der Grundstücke die Wertsteigerung und damit die von den Bürgern zu zahlenden Beträge deutlich geringer als im ursprünglichen Gutachten ausgefallen. Wie die RNZ erfahren hat, sind die Gesamtansprüche von ursprünglich 600.000 Euro auf jetzt noch 150.000 Euro zurückgegangen. Von der Bagatellgrenze - dann hätten die Bürger überhaupt keine Wertsteigerungen bezahlen müssen - sei man aber immer noch "meilenweit" entfernt, sagte Johann Schiefele (STEG) auf Nachfrage aus dem Gremium.
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Von den Eigentümern sei nach den Gesprächen überwiegend die Zustimmung zur Unterzeichnung einer Ablösevereinbarung ausgesprochen worden. Laut Schiefele haben auch weiterhin alle Eigentümer, die noch kein Einzelgespräch in Anspruch genommen haben, die Möglichkeit dazu. Der Gemeinderat machte in seinen Stellungnahmen deutlich, dass man sich von der STEG im Gesamtverfahren rückblickend schlecht beraten fühle. Nach dem Vortrag wurde entschieden, dass die Frist bis zum 30. Juni 2018 verlängert wird, die Eigentümern einen 20-prozentigen Nachlass gewährt, wenn sie bis dahin die Ablösesumme zahlen. Bürgermeister Peter Seithel erklärte, dass auch Ratenzahlung vereinbart werden kann. Erneuert wurde auch der Beschluss zur Aufhebung des Sanierungsgebiets "Alter Stadtkern II".



