Angeklagter muss nach Explosion und Drogenfund nicht in Haft
Urteil gegen Uwe B.: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Der Tatvorwurf des illegalen Waffenbesitzes wurde fallengelassen, allerdings besaß er große Mengen an Drogen.
Schriesheim. (hö) Der 53-Jährige, der einen Tag nach dem Mathaisemarkt, am 11. März, eine Explosion in der Rennewartstraße-Nord am Schulzentrum verursacht hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Weinheim verurteilte ihn am Donnerstagmorgen zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung – aber nicht wegen des Besitzes von Feuerwerksraketen und auch diverser Waffen, sondern wegen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+