Sandhausen

Wohnwagen parken laut Verkehrsamt zu Recht in Waldstraße

Die Caravans ziehen nicht weiter - Gemeinde erwägt "andere Maßnahmen"

23.10.2020 UPDATE: 24.10.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Die zunehmende Zahl an parkenden Wohnwagen in der Waldstraße am Alten Friedhof sorgt seit einigen Monaten für Ärger. Foto: luw

Von Lukas Werthenbach

Sandhausen. An dem laut Bürgermeister Georg Kletti inzwischen "eskalierten" Problem der geparkten Wohnwagen in der Waldstraße scheiden sich die Geister: Zum RNZ-Artikel über die Zunahme an quasi dauerparkenden Anhängern meldeten sich über Facebook Dutzende Leser zu Wort. Manche sind angesichts mangelnder Auto-Stellplätze genervt und sehen das Rathaus in der Pflicht, dagegen etwas zu unternehmen; andere verweisen auf die Straßenverkehrs-Ordnung, nach der Caravans und andere Anhänger bis zu zwei Wochen auf den Parkplätzen am Alten Friedhof stehen dürfen.

Dass dies auch durch die Gemeinde überprüft werde, hatte wie berichtet Ordnungsamtsleiter Peter Schmitt erklärt. Dabei verwies er auf den Rhein-Neckar-Kreis, der es nun allein in der Hand habe, mögliche Einschränkungen zur Lösung des Problems anzuordnen. Nun hat sich das Straßenverkehrsamt des Kreises die Parkplätze angeschaut.

Im Rahmen einer sogenannten Verkehrstagefahrt überprüfte die Kreis-Behörde gemeinsam mit der Polizei, ob das Gesetz eine Möglichkeit hergibt, der nach Klettis Worten "Gewerbeschau für Wohnwagen und Anhänger" den Garaus zu machen. Zum Ergebnis erklärte Landratsamts-Sprecherin Susanne Uhrig auf RNZ-Nachfrage, dass "die für Unmut sorgenden Wohnmobile und Wohnmobilanhänger entlang der Waldstraße auf markierten Parkplätzen" ständen. "Verkehrliche Probleme entstehen dadurch nicht" so Uhrig weiter. "Das Parken ist von daher im Rahmen der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung zulässig."

An Einschränkungen nennt die Sprecherin die bereits bekannte maximale Parkdauer von zwei Wochen für "Kraftfahrzeugahnhänger ohne Zugfahrzeug". Zudem sei das "regelmäßige Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten" – wie etwa in der Waldstraße – in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen "mit Kraftfahrzeuganhängern über zwei Tonnen unzulässig". Das Gesamtgewicht der wenigsten Wohnwagenanhänger überschreitet allerdings jene zwei Tonnen.

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Und nun? Der Sandhäuser Ordnungsamtsleiter Schmitt erklärte dazu auf Nachfrage: "Sobald wir das Protokoll mit den schriftlichen Ausführungen des Landratsamtes zur Verkehrstagefahrt erhalten haben, werden wir prüfen, ob andere Maßnahmen möglich beziehungsweise diese dann auch umsetzbar sind." Ob das Protokoll noch in diesem Jahr vorliegen werde, sei wegen einer weiteren geplanten Verkehrstagefahrt im November noch unklar, so Schmitt. Das letzte Wort ist hier also noch nicht gesprochen...

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