So setzen Rathäuser die neuen Regeln um
Infektionsschutzgesetz: Die 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz wirft Fragen auf. Besucher müssen Maske tragen und vermehrt Termine buchen.

Region Heidelberg. (cm/lew/luw/lesa) Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz der "Ampel"-Parteien ändern sich unter anderem die Vorgaben für Arbeitgeber und -nehmer. Bundesweit gilt nun die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund hat die RNZ bei Rathäusern rund um Heidelberg nachgefragt, wie sie diese Regel für ihre Beschäftigten umsetzen und worauf sich Bürger beim Besuch der Verwaltungsgebäude einstellen müssen:
> In Dossenheim gilt zwar für Besucher logischerweise die Maskenpflicht, ansonsten können diese aber das Rathaus laut Gemeindesprecherin Mareike de Raaf "ganz regulär zu den Öffnungszeiten" ansteuern. Es gebe eine Möglichkeit zur Registrierung per Luca-App, eine 3G-Kontrolle der Besucher führe die Gemeinde aber nicht durch. Für die Mitarbeiter des Rathauses sei bereits etwa Anfang des Jahres eine Homeoffice-Vereinbarung aufgesetzt worden. Jeder, der wolle, dürfe dieser zufolge von zu Hause aus arbeiten, in bestimmten Bereichen wie dem Bürgerbüro sei dies aber schwierig bis unmöglich. Generell habe sich die Rathausverwaltung in Hinblick auf die technische Ausstattung gut auf die Möglichkeit des Homeoffices eingestellt.
> In Eppelheim wird es ab kommendem Montag, 22. November, vorerst keine offenen Sprechzeiten mehr im Rathaus geben. "Termine sind dann nur noch nach vorheriger Vereinbarung mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern möglich", heißt es hierzu in einer Pressemitteilung der Stadt. Nach Möglichkeit solle jedes Anliegen im Vorfeld telefonisch abgeklärt werden. Im Bereich des Bürgeramtes ändere sich hingegen zunächst nichts. Für zeitaufwendige Angelegenheiten wie die Antragstellung von Ausweisen und Pässen oder das Meldewesen gebe es weiterhin eine Online-Terminbuchung. Alle anderen Leistungen des Bürgeramts werden im Container beim Feuerwehrhaus erledigt. Die Öffnungszeiten des Rathauses finden sich ebenfalls auf der oben genannten Homepage.
> In Leimen gilt bereits seit Dienstag für alle nicht-geimpften oder genesenen Mitarbeiter eine tägliche Schnelltestpflicht. "Nicht-immunisierte Mitarbeiter müssen vor Dienstbeginn einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen", sagt Stadtsprecher Michael Ullrich. Für Geimpfte und Genesene besteht zweimal die Woche die Möglichkeit zum Antigen-Schnelltest. Der Haken dabei: Erfragen, wer geimpft oder genesenen ist, durfte die Verwaltung bislang nicht. Abgesehen von diesen strengen Regeln, berichtet Ullrich von Überlegungen, noch Strikteres zu erlassen. "Die Verschärfung wäre dann 2G." Hierzu stünden jedoch noch Rücksprachen aus. Abgesehen von der aktuellen 3G-Regelung würde bereits die Möglichkeit zum Homeoffice angeboten, "wo es geht".
Was Rathausbesucher angeht, besteht zumindest derzeit keine Begrenzung. "Wir können nicht sagen ,Du bist nicht geimpft und kommst nicht rein’", betont Ullrich. "Wir versuchen aber, wenn es irgend geht, Dinge telefonisch zu regeln aber manchmal geht es eben nur persönlich." Generell arbeite man mit Terminreservierung, wodurch als Nebeneffekt die Kontaktnachverfolgung gewährleistet sei. Zudem seien wo nötig Plexiglasscheiben installiert, ansonsten gelte Abstands- und Maskenpflicht und die Mitarbeiter seien mit Desinfektionsmittel ausgestattet.
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> In Neckargemünd sieht sich die Stadtverwaltung für eine Testpflicht für Mitarbeiter gut gerüstet: "Die Stadt ist vorbereitet; Antigen-Schnelltests stehen in ausreichender Menge zur Verfügung und können von den Mitarbeitern auch jetzt schon auf freiwilliger Basis zum Selbsttesten angefordert werden", berichtet Stadtsprecherin Petra Polte. Genügend Personal für Abstriche sei vorhanden und der Ablauf von verpflichtenden Tests sei bereits festgelegt. So würden Tests unter Aufsicht erfolgen. Für Kindergärten und Schulen würden bereits jetzt feste Testpflichten gelten, die sorgfältig wahrgenommen werden. Die Stadt als Arbeitgeber darf den Impfstatus von Mitarbeitern nicht erfragen.
"Der Impfstatus der meisten Mitarbeitenden ist uns aber auf freiwilliger Basis bekannt", so Polte. Auch bei der Stadtverwaltung befinden sich viele Mitarbeiter im Homeoffice – Tendenz steigend. "Wir agieren situativ und bei Bedarf auch täglich immer wieder neu – grundsätzlich im Interesse der gesamten Mitarbeiterschaft und Bürgerschaft eher vorsichtig und am Infektionsschutz orientiert", betont die Stadtsprecherin. "Es wird darauf geachtet, dass der Betriebsablauf gewährleistet ist, ansonsten gibt es aus Sicherheitsaspekten großzügige Homeoffice-Regelungen, soweit möglich."
Ob es im Rathaus bereits Corona-Fälle gab, wird aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt. Für den Besuch des Rathauses gilt derzeit weder 2G noch 3G. Allerdings müssen für den Besuch des Bürgerbüros Termine vereinbart werden. Nur donnerstags ist von 14 bis 18 Uhr "offene" Sprechzeit.
> In Nußloch bleibt das Rathaus für Besucher geöffnet. Hauptamtsleiter Christian Laier weist jedoch darauf hin, dass Bürger zunächst versuchen sollten, ihr Anliegen telefonisch zu lösen oder einen Termin zu vereinbaren. "Dem Bürgermeister ist aber wichtig, dass wir weiter erreichbar und da sind", so Laier. Maskenpflicht , Desinfektionsmittel und Plexiglasscheiben bei Besucherverkehr sollen ein Corona-Ansteckungsrisiko minimieren. Eine große Zahl von Einzelbüros und das Homeoffice-Angebot, wo es möglich ist, tue ihr Übriges. Was die 3G-Pflicht unter den Mitarbeitern angeht, betont Laier, dass man die Vorgaben umsetze.
Wie genau jedoch die Kontrolle und Dokumentation der Tests von ungeimpften Mitarbeitern vonstatten gehen soll und wie diese sich über die zwei wöchentlich vom Rathaus zur Verfügung gestellten Tests hinaus testen lassen sollen, steht noch nicht fest. "Vielleicht gibt es ja am Wochenende nähere Erläuterungen vom Land", so der Hauptamtsleiter. Fest steht: Ab Montag will man im Nußlocher Verwaltungssitz damit beginnen, Impf- und Genesenen-Nachweise unter der Mitarbeiterschaft abzufragen.
> In Sandhausen ist das Rathaus weiterhin für alle geöffnet, im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht. Besucher sind "angehalten", sich über die Corona-Warn-App oder die Luca-App per Smartphone am Empfang einzuchecken. Bürgermeister Hakan Günes erklärt, dass man "auch in dieser Krisensituation grundsätzlich als Ansprechpartner" für alle Bürger zur Verfügung stehen wolle: "In Bereichen wie dem Meldeamt oder dem Standesamt ist beispielsweise persönlicher Kontakt erforderlich." So setze man auf eine "Mischung aus normalem Büro- und Schalterbetrieb mit Masken- und Distanzpflicht, Terminvergabe und Homeoffice".
Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice gebe es "grundsätzlich" für die Beschäftigten der Verwaltung. Die technischen Voraussetzungen dafür seien frühzeitig geschaffen worden. Zur Umsetzung der 3G-Regel erklärte Gemeindesprecher Jochen Denker lediglich, dass man sich "an die jeweils geltenden Corona-Verordnungen" halte. "Wir beobachten die aktuelle Lage intensiv und werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen treffen, die die Aufrechterhaltung der Verwaltungsgeschäfte garantieren und gleichzeitig die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung schützen."



