Registrierung für Freibäder bleibt
Die Einrichtungen sind trotz neuer Corona-Regeln auch künftig dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen.

Region Heidelberg. (cm) "Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl" – das gilt laut der neuen Corona-Verordnung ab dem heutigen Montag, 28. Juni, auch für Freizeiteinrichtungen wie Frei- und Hallenbäder, wenn die Inzidenz im Landkreis unter 35 liegt. Und das ist im Rhein-Neckar-Kreis der Fall.
Das heißt aber noch nicht, dass ab heute die Frei- und Hallenbäder in der Region ohne Anmeldung gestürmt werden können. Denn nach dem gestrigen Stand bleiben die Registrierungssysteme erst einmal bestehen. Denn die Einrichtungen sind auch künftig dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen.
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Ob die Gesamtzahl der Plätze oder gar das bisherige System mit mehreren Zeitblöcken pro Tag – wie es im Kleingemünder Terrassenfreibad, im Bammentaler Waldschwimmbad und im Freibad des Leimener Bäderparks besteht – geändert wird, war am Sonntag nicht zu erfahren. Einige Zeitblöcke der kommenden Tage waren bereits ausgebucht.



