Ob Eppelheim will oder nicht: Die "Lasertag-Arena" kommt
Das Landratsamt genehmigte die "Lasertag-Arena" als "Anlage für sportliche Zwecke" im Gewerbegebiet - Bürgermeister und Gemeinderat hatten sich gegen die Anlage ausgesprochen

Eppelheim. Eine Genehmigung des Landratsamtes verärgert derzeit Stadtverwaltung und Gemeinderat. Konkret geht es um eine im April vom Baurechtsamt erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer "Lasertag-Arena" auf dem Gelände der früheren Schäfer Druckmaschinen Service GmbH in der Maybachstraße 6. Das Gelände mit großer Halle wurde von einem Privatmann mit der Absicht gekauft, dort eine solche Arena zu eröffnen.
"Lasertag" - jemanden oder etwas mit einem Laserstrahl markieren - ist eine neue Trendsportart, die sich seit der US-amerikanischen TV-Serie "How I Met Your Mother" in Deutschland immer größerer Bekanntheit und Beliebtheit erfreut. Die Örtlichkeiten, in denen das Spiel ausgetragen wird, werden häufig als Arena bezeichnet. Dort werden die Spieler mit einer speziellen Weste und einem pistolenähnlichem Infrarotsignalgeber, auch "Phaser" genannt, ausgestattet. Ziel ist es, mit dem "Phaser" dann die Sensoren auf der Weste eines Gegners zu treffen. Wenn dies gelingt, wird das in der Regel durch akustische und optische Signale angezeigt und der Schütze kann sich dadurch Punkte erspielen.
Die Stadt Eppelheim und der Gemeinderat hatten nach einem Vor-Ort-Termin im Gewerbegebiet Nord ihr Einvernehmen für eine "Lasertag-Arena" versagt. Bürgermeister Dieter Mörlein vertritt die Ansicht, dass Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet laut Bebauungsplan ausgeschlossen sind und das Areal dem Gewerbe vorbehalten werden sollte. Außerdem wurde vom Gemeinderat die Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen ins Feld geführt und nicht zuletzt wurde die geringe Parkplatzkapazität bemängelt. Trotz Einspruchs gegen die Arena sieht Mörlein keine Chance, diese zu verhindern, da das Landratsamt mit seiner Genehmigung praktisch das Einvernehmen der Stadt ersetzt habe.
Aus dem Landratsamt heißt es dazu auf RNZ-Nachfrage: "Da die ,Lasertag-Arena' als Anlage für sportliche Zwecke gemäß Baunutzungsverordnung im Gewerbegebiet allgemein zulässig ist, bedarf es zur Zulassung des Vorhabens jedoch keines gemeindlichen Einvernehmens, sodass auf die Erteilung der Baugenehmigung trotz fehlender gemeindlicher Zustimmung ein Rechtsanspruch bestand." Die Stadt sei im Vorfeld darüber informiert worden, so die Antwort von Pressesprecherin Silke Hartmann.
Sie bestätigte auch, dass mittlerweile zwei Widersprüche gegen die Baugenehmigung vorliegen, deren Begründungen allerdings noch ausstehen. "Sofern unserem Baurechtsamt keine Begründung mehr zugeht, werden die Widersprüche an das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung weitergeleitet", sagte Hartmann.