Grünfläche am Eppelheimer Bahndamm soll "vermarktet" werden
Der Gemeinderat ist gegen einen SB-Markt. Es soll ein einvernehmlicher Bebauungsplan mit dem Eigentümer, der Bahn, erarbeitet werden.
Eppelheim. Noch nicht entschieden ist das Tauziehen um die Zukunft des mit Bäumen und Büschen bewachsenen Areals westlich des Edeka-Marktes im Süden. Die im Gemeinderat ungeliebte Lösungsvariante der Verwaltung, just westlich des umstrittenen Zaunes einen weiteren SB-Markt zu platzieren, scheint endgültig vom Tisch zu sein. Auch der Technische Ausschuss bestätigte am Montagabend insofern einen ablehnenden Beschluss des Gemeinderates.
Dieses Gremium hatte sich bei nur einer Gegenstimme dafür entschieden, gemeinsam mit dem Eigentümer des Geländes, der Bahn, einen Bebauungsplan zu entwickeln. Darin sollen möglichst alle Interessen in Einklang gebracht werden, wie es Trudbert Orth (CDU) ausdrückte. Einen SB-Markt will der Gemeinderat jedenfalls eindeutig nicht. Laut Christa Balling-Gündling (Grüne) gebe es gemäß Kaufkraftgutachten des Einzelhandelsverbandes dafür keinerlei Nachfrage, sondern schon heute ein Überangebot an Einkaufsmärkten in der Stadt.
Einem Bauantrag auf einen SB-Markt vom April sei erst auf Antrag der Fraktionssprecher gerade noch die Frist wahrend am 2. Juni vom Bürgermeister das Einvernehmen der Gemeinde versagt worden, schimpfte Renate Schmidt (SPD). Die Frist wäre ohne Beteiligung des Gemeinderates abgelaufen, wenn man nicht durch Zufall von dem Bauvorhaben erfahren habe, sagte Balling-Gündling. Das sei der eigentliche Skandal.
Die Kritik wies Bürgermeister Dieter Mörlein natürlich postwendend "schärfstens zurück". Alles sei geprüft worden und das Errichten eines Grünzuges, wie von der SPD beantragt, sei hier nicht realisierbar. "Was soll ich da informieren?" Es müsse ein Konsens mit der Bahn gefunden werden, denn die wolle ihr Grundstück vermarkten. Da es sich um den sogenannten Innenbereich handle, bestehe auch keine Pflicht, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Ganze laufe nach Paragraph 34 Baugesetzbuch, das heißt die Bebauung müsse sich ohne Bebauungsplan lediglich der Umgebung anpassen.
Orth meinte, dass der Paragraph 34 nicht für das gesamte Gelände gelten könne. Er erinnerte daran, dass den Anliegern im Zuge der Wildbebauung westlich der Kreisstraße zugesagt worden sei, dass hier der Grüngürtel erhalten bleibe.
Doch der Geländeeigentümer, die Bahn, hat hier offenbar etwas anderes vor. Deshalb war zwar der Tagesordnungspunkt zum SPD-Antrag obsolet geworden. Damit aber nicht noch etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommt, beschloss der Gemeinderat auch gleich noch eine Veränderungssperre für das Areal.
Der neueste Stand der Dinge ist nach dem Ausschussbeschluss, dass am kommenden Montag, 14. Juli, im Rathaus Gespräche mit der Bahn stattfänden, so Mörlein gegenüber der RNZ. Die Bahn habe lange genug, circa zehn Jahre, stillgehalten. Mörlein: "Sie haben das Baurecht und wollen was machen." Falls hier eine Grünfläche etabliert werden würde, habe die Bahn einen Erstattungsanspruch von etwa 5 Millionen Euro gegen die Gemeinde. Auch die Bahn sei sicher, dass in diesem Areal Paragraph 34 gelte.
Mörlein will darauf hinwirken, dass ein Kompromiss gefunden werden kann. Im östlichen Bereich seien zehn bis zwölf Häuser vorstellbar, im westlichen eventuell zwei Blocks mit Sozialwohnungen.