Die Unechte Teilortswahl hat ihre Tücken
Der Gemeinderat in Neckargemünd wird mit diesem System gewählt.

Das Rathaus in Neckargemünd. Archiv-Foto: Reinhard Lask
Neckargemünd. (cm) Ob man "richtig" gewählt hat, muss man Sonntag für sich selbst entscheiden. Um "gültig" zu wählen, muss man jedoch einiges beachten. Das gilt besonders in Neckargemünd, wo es mit der Unechten Teilortswahl für den Gemeinderat eine Besonderheit gibt. Rund um Heidelberg gibt es dieses Wahlsystem noch in Meckesheim und Lobbach. Leimen hat die Unechte Teilortswahl abgeschafft.
Die Unechte Teilortswahl in Neckargemünd resultiert aus den Eingemeindungen von Dilsberg, Mückenloch und Waldhilsbach in den 1970er-Jahren, erklärt Werner Heid von der Stadtverwaltung. "Sie wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass möglichst alle Gemeindeteile angemessen im Gemeinderat repräsentiert sind." Sie sichert den Stadtteilen eine feste Mindestanzahl an Sitzen im Gemeinderat zu. Für den Dilsberg sind vier und für Mückenloch und Waldhilsbach jeweils zwei Räte garantiert. Für die Kernstadt sind es 14. Die Zahlen richten sich nach der Größe.
Bei der Gemeinderatswahl haben die Wähler 22 Stimmen - so viele, wie der Gemeinderat Sitze hat. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese zu verteilen. Die einfachste: eine der vier Listen - CDU, Freie Wähler, SPD und Grüne - des 56 mal 28 Zentimeter großen rötlichen Stimmzettels abtrennen und unverändert abgeben. Damit erhält jeder darauf aufgeführte Bewerber eine Stimme. "Da kann man nichts verkehrt machen", sagt Werner Heid.
Wähler können jedoch auch Stimmen "häufen" - das nennt man Kumulieren. Einem Bewerber kann man bis zu drei Stimmen geben. Dazu muss man einfach die entsprechende Zahl eintragen. Ein Kreuzchen bedeutet eine Stimme. Häuft man Stimmen nur auf einer Liste, muss man nur darauf achten, dass man insgesamt nicht mehr als 22 vergibt, so Heid. Wenn es 23 sind, ist der Stimmzettel ungültig. Man muss aber nicht alle 22 vergeben. Der Rest sind dann Fehlstimmen, also "verschenkte" Stimmen. Bei der letzten Gemeinderatswahl gab es davon fast 20.000, etwa 16 Prozent.
Will man Bewerber von verschiedenen Listen wählen (Panaschieren), gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man benutzt die Stimmzettel der verschiedenen Wahlvorschläge und kennzeichnet positiv die zu wählenden Bewerber oder man überträgt Wahlbewerber auf einen Stimmzettel per Hand in die dafür vorgesehenen freien Zeilen. Man muss allerdings noch genauer aufpassen, denn es kommt in Neckargemünd die Unechte Teilortswahl ins Spiel. Wichtig ist dabei, dass man für die Kernstadt maximal 14, für Dilsberg vier, für Mückenloch zwei und für Waldhilsbach zwei Bewerber wählt. Diesen kann man jedoch bis zu drei Stimmen geben. Allerdings gilt auch dann wieder: insgesamt maximal 22.
Gibt jemand hingegen beispielsweise drei Kandidaten aus Mückenloch Stimmen, ist aber nicht gleich der gesamte Stimmzettel ungültig. Es würden dann lediglich die Stimmen für Mückenloch nicht gewertet, so Heid, da für diesen Wohnbezirk Stimmen nur an maximal zwei Bewerber vergeben werden dürfen.
Beim Panaschieren durch Übertragung ist auch darauf zu achten, dass diese nur innerhalb der einzelnen Wohnbezirke/Stadtteile erlaubt ist. Man darf also beispielsweise keinen Waldhilsbacher Bewerber zur Kernstadt schreiben.
Der Gemeinderat kann aber größer werden als 22 Sitze. Das ist sogar durchaus wahrscheinlich, meint Heid. Nach der letzten Wahl waren es 24 Sitze. Das liegt an Ausgleichssitzen. Es kann nämlich sein, dass eine Partei oder Gruppierung durch die gewonnenen Sitze in den Teilorten mehr Sitze erhalten hat, als ihr durch das Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen bezogen auf die Stadt als Ganze zustehen würde. Einem Wahlvorschlag könnten zum Beispiel elf Sitze aus dem Ergebnis der Sitzzuteilung in den einzelnen Wohnbezirken zustehen, obwohl das Gesamtergebnis für die Stadt nur zehn ergibt. Dann wächst der Rat an.
Bei den Ortschaftsratswahlen sind jeweils zehn Stimmen zu vergeben, da es zehn Sitze gibt. Auch hier kann man Kumulieren und Panaschieren. In allen Stadtteilen gibt es drei Listen. Nicht sonderlich groß ist die Auswahl in Mückenloch. Hier gibt es 13 Bewerber für zehn Sitze.