Die ersten Wahlplakate hängen schon
In Dossenheim hat der Landtagswahlkampf begonnen. Dabei sind Plakate in vielen Orten noch verboten.

Region Heidelberg. (cm) Julia Philippi und ihre CDU waren am schnellsten. Seit einigen Tagen grüßt die Landtagsabgeordnete aus Dossenheim in ihrer Heimatgemeinde von Plakaten an mehreren Straßenlaternen aus. In der Bergstraßengemeinde darf ebenso wie in Lobbach und Spechbach bereits plakatiert werden. Bisher hat aber ausschließlich die CDU in Dossenheim Plakate aufgehängt.
Die Regelungen für die Plakatierung im Landtagswahlkampf in den Orten der Region sind sehr unterschiedlich. Denn diese werden von den Kommunen selbst gemacht. In den meisten Städten und Gemeinden dürfen Plakate sechs Wochen vor dem Wahltag am 14. März aufgehängt werden, also ab dem 31. Januar. Das gilt eigentlich auch in Leimen, doch hier hat die Verwaltung laut Stadtsprecher Michael Ullrich Genehmigungen bereits ab dem 26. Januar ausgesprochen. Ab dem kommenden Montag, 25. Januar – also sieben Wochen vor der Wahl – dürfen Politiker in Meckesheim werben, in Gaiberg sind es vier Wochen. Am restriktivsten im Heidelberger Umland ist die Gemeinde Sandhausen, die erst drei Wochen vor der Wahl Plakate in den Straßen zulässt. Hingegen keine zeitlichen Beschränkungen gibt es in Spechbach.
Auch bei der Anzahl der erlaubten Plakate gibt es große Unterschiede: In Lobbach sind jeweils drei pro Partei und Ortsteil gestattet, in Gaiberg fünf und in Spechbach sind es sechs Doppelplakate. Nicht mehr als zehn Plakate darf jede Partei in Mauer, Meckesheim und Wiesenbach anbringen. In Heiligkreuzsteinach liegt die Grenze bei 49 pro Partei und in Sandhausen bei 60. In Neckargemünd darf jede Partei insgesamt 67 Plakate aufhängen: 43 in der Kernstadt, elf in Dilsberg, sieben in Waldhilsbach und sechs in Mückenloch. Auch in Bammental gibt es eine besondere Regelung: Im Bereich der Hauptverkehrsstraßen dürfen an 35 Standorten Plakate angebracht werden. Im übrigen Gemeindegebiet sind 20 Standorte erlaubt. Keine Begrenzung gibt es in Eppelheim, Leimen, Nußloch, Schönau und Wilhelmsfeld.
Einig sind sich fast alle Gemeinden darin, dass die Plakate beantragt werden müssen und im Zusammenhang mit Wahlen kostenfrei sind. Lediglich in Nußloch ist ein Antrag "nicht zwingend notwendig, aber wünschenswert" und in Spechbach kostet die Plakatierungsgenehmigung 15 Euro. Bisher wurden mal mehr und mal weniger Anträge – auch für Großplakate – gestellt, wobei Gaibergs Hauptamtsleiter Alexander Wenning darauf hinweist, dass die Parteien oft keine Anträge stellen. Unterschiede gibt es bei der Frist zum Abhängen, die in der Regel nach dem Wahltag eine Woche beträgt. Lobbach und Spechbach geben vier Tage Zeit, Wiesenbach, Dossenheim und Wilhelmsfeld sogar nur einen Tag. In Gaiberg, Sandhausen und Schönau soll "umgehend" oder "unmittelbar" abgehängt werden, was unterschiedlich verstanden werden kann. Die Regelungen sollen auch zur Bundestagswahl im Herbst gelten.
Im hessischen Neckarsteinach wird am 14. März ebenfalls gewählt. Hier steht die Kommunalwahl an und es dürfen bereits seit Ende Dezember 40 Plakate pro Partei nach Anmeldung kostenfrei aufgehängt werden. Diese müssen 48 Stunden nach der Wahl beseitigt sein.