Die Bürgermeisterwahl in Meckesheim ist gültig
Das Landratsamt findet: Es ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Die Wahlanfechtung wurde zurückgewiesen.

Symbolfoto. Foto: Monika Skolimowska/dpa
Meckesheim. (cm) Maik Brandt kann aufatmen. Mit großer Wahrscheinlichkeit kann der frisch gewählte Bürgermeister von der CDU am 1. Oktober sein Amt und damit die Nachfolge des nach 16 Jahren abgewählten Hans-Jürgen Moos (SPD) antreten. Denn die Bürgermeisterwahl vom 3. Juli muss nicht wiederholt werden. Dies bestätigte Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg, gestern gegenüber der RNZ. Das Kommunalrechtsamt hat die Wahlanfechtung und damit den Einspruch gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl zurückgewiesen.
Bekanntlich hatten zwei Meckesheimer die Bürgermeisterwahl angefochten und dafür 332 Unterstützer gefunden, die dem Einspruch mit ihrer Unterschrift Nachdruck verliehen hatten. Im Zentrum der Kritik stand der Gemeindewahlausschuss, der sich aus Mitgliedern der Fraktionen im Gemeinderat zusammensetzte. Konkret warfen sie dem Ausschussvorsitzenden Hans Sonnentag (CDU) und dessen Stellvertreter Jürgen Köttig (Mum) vor, sich insbesondere bei der öffentlichen Kandidatenvorstellung im Ortsteil Mönchzell nicht neutral verhalten zu haben. Was diese jedoch bestritten. Außerdem wurden in der Begründung des Einspruchs die Richtigkeit der Auszählung der Briefwahl angezweifelt und hinterfragt, ob Wahlhelfer noch während der Auszählung in verschiedenen Wahllokalen miteinander über das Smartphone kommunizieren und Stimmenzahlen austauschen dürfen.
Das zuständige Kommunalrechtsamt im Landratsamt sah nun jedoch keine Veranlassung dazu, die Bürgermeisterwahl wiederholen zu lassen, wie Behördensprecherin Hartmann sagte. Zwar sei der Einspruch formell korrekt und das Quorum der benötigten Unterschriften von 42 klar überschritten, aber der Einspruch sei materiell nicht ausreichend gewesen. Die Voraussetzungen des Paragrafen 32 des Kommunalwahlgesetzes seien nicht erfüllt. "Es lagen keine Gründe vor, die eine Wiederholung der Wahl rechtfertigen", so Hartmann. Es würden keine strafbaren Handlungen vorliegen und es habe keine gegen das Gesetz verstoßende Wahlbeeinflussung gegeben.
Für die Prüfung der Wahlanfechtung hatte das Kommunalrechtsamt Stellungnahmen der Gemeinde sowie der beiden Mitglieder des Wahlausschusses angefordert. Außerdem seien die Niederschriften der Vorsteher in den einzelnen Wahlbezirken geprüft worden. Dabei seien keine Ungereimtheiten festgestellt worden, sagte Hartmann. Nachgezählt wurden jedoch keine Stimmen.
Die beiden Initiatoren der Wahlanfechtung sind vom Landratsamt bereits über die Entscheidung informiert worden. Sie können nun innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe einreichen. Im Gespräch mit der RNZ hatten die Initiatoren, die anonym bleiben wollen, jedoch bereits angekündigt, darauf zu verzichten, um das Dorf nach dem hart geführten Wahlkampf nicht noch mehr zu spalten.



