Auch kleinere Gemeinden haben Corona-Regeln verschärft
"Wasserholer" müssen Maske tragen - Wenn kein Abstand gehalten werden kann - Plätze für Alkoholverbote

Von Christoph Moll
Region Heidelberg. Seit Dienstag gelten in allen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises Allgemeinverfügungen zur Corona-Pandemie. So herrscht nun überall eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Warteschlangen und auf Wochenmärkten, eine Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr und ein Außenabgabeverbot von Alkohol. Einige Kommunen wie Dossenheim, Neckargemünd und Sandhausen haben zudem wie berichtet strengere Regelungen wie Alkoholkonsumverbote in bestimmten Bereichen definiert. Aber auch kleinere Gemeinden haben die Regelungen ergänzt oder verschärft:
> In Gaiberg ist der Konsum von Alkohol von 23 bis 6 Uhr in bestimmten Bereichen verboten. Und zwar in der neuen Ortsmitte, auf dem Rathaus- und auf dem Schulhof sowie auf dem Sportplatz.
> In Heiligkreuzsteinach ist Alkohol von 23 bis 6 Uhr auf zahlreichen Arealen tabu: unter anderem an allen Bushaltestellen, auf dem Karl-Brand-Platz, auf dem Friedrich-August-Lehlbach-Platz, auf allen öffentlichen Parkbänken und Rastmöglichkeiten sowie im Außenbereich des Sportplatzes beziehungsweise des Sportgeländes, auf dem Außengelände der Grillhütte, auf dem Schulhofgelände beziehungsweise der Schulwiese und auf dem Bolzplatz in Lampenhain.
> In Lobbach hat die Gemeinde einen Bereich für Maskenpflicht ausgewiesen: Auf dem Festplatz im Ortsteil Waldwimmersbach samt Brunnenvorplatz müssen Mund und Nase bedeckt werden, wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann. Dies könnte passieren, da der dortige Mannbachbrunnen bei "Wasserholern" beliebt ist und es zu Ansammlungen kommen kann. Holger Braun vom Ordnungsamt der Gemeinde berichtet, dass oft mehrere Autos am Brunnen parken, deren Insassen Wasser abzapfen wollen. Dann könne der Mindestabstand unter Umständen nicht gewahrt werden. Mitte oder Ende November erledige sich dieses Problem von selbst, denn dann stelle die Gemeinde den Brunnen ab. Dieser garantiert übrigens keine Trinkwasserqualität, da es keine regelmäßigen Untersuchungen gebe. Darauf wird mit einem Schild hingewiesen. Vor einigen Jahren wurden Keime festgestellt. Die Gemeinde werde die Einhaltung der Maskenpflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren. Einen Vollzugsdienst gibt es in Lobbach nicht. Ein Schild soll auf die Maskenpflicht hinweisen.
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> In Schönau hat die Stadtverwaltung den Konsum von Alkohol sogar im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Und zwar von 23 bis 6 Uhr.
> In Spechbach hat die Gemeindeverwaltung in ihrer Allgemeinverfügung eine weitergehende Maskenpflicht definiert. Diese gilt in der Hauptstraße zwischen dem Kindergarten und der Schule – und zwar auch hier für den Fall, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Hier ist beim morgendlichen und mittäglichen Bringen und Abholen der Kinder viel los. Eltern würden hier oft nah zusammenstehen, berichtet Bürgermeister Werner Braun. Hier befinden sich zudem Kernzeitbetreuung, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Jugendcafé und Bauhof. "Es ist der meist frequentierte Bereich in Spechbach", betont Braun. Entsprechende Schilder werden aber nicht aufgestellt. Zudem ist hier von 23 bis 6 Uhr der Konsum von Alkohol untersagt. "Damit sind wir gut aufgestellt", so Braun.
> In Bammental, Eppelheim, Leimen, Mauer, Meckesheim, Nußloch, Wiesenbach und Wilhelmsfeld gelten keine weitergehenden Regelungen.



