Rauenberg

Eine Million Euro für Feuerwehrhaus-Neubau

Das Geld ist für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Malschenberg

19.07.2019 UPDATE: 20.07.2019 06:00 Uhr 53 Sekunden

Auf dem Bolzplatz am Malschenberger Sportgelände (im Hintergrund das Haus des Tennisclubs) soll das neue Feuerwehrhaus für Malschenbergs Wehr entstehen. Der Gemeinderat brachte jetzt die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg. Foto: Kloé

Karlsruhe/Rauenberg. Am 17. Juli fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde für die Mittel des Ausgleichstocks im Programmjahr 2019 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Das teilt die Behörde mit. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 19,8 Millionen Euro an 59 Gemeinden. Unter ihnen ist auch die Stadt Rauenberg, die für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Malschenberg 1,095 Millionen Euro erhält. "Gefördert werden damit 59 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 112,7 Millionen Euro, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen", erläuterte Felder und fügte an: "Mit dem Förderschwerpunkt auf Schulen, Sportstätten und Kindergärten wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bildungsarbeit in den Gemeinden geleistet."

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

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Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

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