Sprayer dürfen sich legal mit Graffiti an der Unterführung austoben
Die Stadt gibt die Unterführungen für Graffiti frei. Ein paar Regeln müssen sie dennoch beachten.

Von Christoph Moll
Nußloch. Lustige Comic-Figuren grüßen in der Unterführung in der Carl-Metz-Straße. Künftig könnten noch mehr bunte Kunstwerke an den grauen Betonwänden hinzu kommen. Denn die Gemeinde Nußloch geht einen außergewöhnlichen Weg und gibt gleich drei Unterführungen für Graffiti frei. Die Sprayer dürfen sich hier nun ganz legal austoben. Ein paar Regeln hat die Gemeinde allerdings festgelegt.
"Auf dieser Fläche ist Graffiti ausdrücklich erwünscht! Gemeinde Nußloch" steht auf den Schildern an den Unterführungen. Macht die Gemeinde eine Not aus der Tugend oder meint sie es gut mit den vielerorts unbeliebten Sprayern? "Sowohl als auch", gibt Bürgermeister Joachim Förster zu. Ja, auch in Nußloch gebe es hin und wieder Probleme mit Graffiti-Werken, die dort auftauchen, wo man sie nicht gebrauchen kann. "Wir wollen eine legale Möglichkeit bieten", betont Förster aber.
Initiator war dabei Steffen Ulrich, der im Bauhof der Gemeinde als Maler arbeitet und in der Sprayer-Szene aktiv ist, so Förster. "Er hat gefragt, ob er mit seinen Freunden eine Wand in Nußloch gestalten kann", erinnert sich der Bürgermeister. "So sind wir drauf gekommen, dass wir die Unterführungen freigeben könnten." Der Mitarbeiter rannte bei Förster offene Türen ein. Der Bürgermeister machte sich im Internet schlau, wie es in anderen Kommunen mit solchen Regelungen läuft. Nach der internen Prüfung in der Verwaltung schlug Förster das Vorhaben dem Ältestenrat des Gemeinderates vor – und der gab sein Okay für die Freigabe der Unterführung an der Carl-Metz-Straße Richtung Mulchplatz sowie von jenen beiden in der Kurpfalzstraße.
Das war bereits vor einigen Wochen. Bis zur Freigabe dauerte es aber noch etwas, weil erst noch die entsprechenden Schilder für die Unterführungen erstellt werden mussten. "Diese sind auch wichtig, wenn jemand an illegale Graffiti denkt und die Polizei ruft", so Förster. "Dann können sich die Sprayer auf die Schilder berufen." Ganz ohne Regeln geht es dennoch nicht – und zwar "damit alle Sprayer Spaß daran haben und die gemeinsame Freude lange hält", so die Gemeinde.
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Graffiti sei in Nußloch ausdrücklich erwünscht – aber nur innerhalb der freigegebenen Flächen, die durch Schilder gekennzeichnet sind. Außerhalb dieser Flächen sei das Sprayen ohne Ausnahmegenehmigung verboten und werde auch strafrechtlich verfolgt. Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen seien nicht erlaubt. Beim Sprayen sollen zudem Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden. Und die Flächen um die freigegebenen Wände sollen sauber und frei von Müll gehalten werden. Bei den Vorgaben habe man sich an die Regeln der Stadt Freiburg angelehnt, so Förster.
Anmelden müssen sich die Sprayer also nicht. "Wir wollen damit keinen Verwaltungsaufwand", betont der Rathauschef. "Wir vertrauen darauf, dass das passt." Außerdem hätten die Sprayer unter sich einen Ehrenkodex, sodass Werke nicht einfach übersprüht werden.
Von den Reaktionen der Bürger ist Förster überrascht. "Es gab bisher nur positive Rückmeldungen", sagt er. "Ich hätte gedacht, dass manche das nicht so gut finden und viel Müll befürchten." Manche hätten sogar gesagt, dass sie auch ihre Garagenwand freigeben wollen.
Auch auf Facebook wird Förster für die Entscheidung gefeiert. Die Reaktionen reichen von "tolle Aktion", "coole Sache" über "es ist Kunst" bis "klasse Idee – da sah es immer gruselig aus". Ein Nutzer freut sich auf die Motive und Bilder, wie er schreibt: "Gerade jetzt in der grauen Zeit tut etwas Farbe sicherlich ganz gut."
Förster überlegt nun schon, ob auch die grauen Stromkästen im Gemeindegebiet freigegeben werden könnten. Dies könne aber nicht die Gemeinde tun, da diese Eigentum des Stromnetzbetreibers sind. Vielleicht wird er hier Gespräche führen. Erst mal wünscht die Gemeinde aber "viel Spaß beim Sprayen".



