Hat die Versammlung der Stadtverordneten ausgedient?
Haupt- und Finanzausschuss könnte die Entscheidungen treffen - Kommunen im hessischen Kreis Bergstraße suchen Schulterschluss

Rathaus Neckarsteinach. Foto: Alex
Neckarsteinach. (iz) Auch in hessischen Rathäusern herrscht wegen der Coronakrise allgemeine Unsicherheit. Wie läuft verwaltungsintern die Abstimmung? Wie lässt sich überörtlich zusammenarbeiten? Wie sieht die Kommunalpolitik der nächsten Corona-Wochen und -Monate aus?
Im hessischen Neckarsteinach nimmt Bürgermeister Herold Pfeifer jeden Morgen an der telefonischen Bürgermeisterdienstversammlung mit Kollegen aus Südhessen teil, um die neuesten Entwicklungen miteinander abzusprechen. Vor allem fehlen – nicht nur in Neckarsteinach – noch Absprachen darüber, wie wichtige Beschlüsse des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und des Ausschusses unter Wahrung der vorgeschriebenen Abstandsregelung zustande kommen können.
Die für Mitte März geplante Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst in den großen Saal des Bürgerhauses "Zum Schwanen" verlegt, aber dann doch wieder kurzfristig abgesagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Entscheidungen beziehungsweise Beschlüsse über die Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebühren oder über den Kauf der Container, in der jetzt die Kita "Schatzinsel" vorübergehend untergebracht ist. Außerdem sollten auch verschiedene Anträge aus den Fraktionen behandelt werden.
Auf RNZ-Nachfrage berichtet Pfeifer, dass mit dem Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhard, und der Kommunalaufsicht geprüft wird, ob es eine Änderung der hessischen Gemeindeordnung geben wird, wonach die Stadtverordnetenversammlung außer Kraft gesetzt wird und die Beschlüsse direkt vom Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden können. Wahrscheinlich spielt dabei eine Rolle, dass im Ausschuss sehr viel weniger Personen anwesend sind als bei der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordnetenvorsteherin Eva Schückler sieht auch noch das Problem, dass für diese Gremien eine gesetzlich vorgeschriebene Präsenz von Öffentlichkeit besteht, was wiederum zurzeit aus medizinischen Gründen – Abstandsregelung und Ausgehverbot lauten die Stichworte – verboten sei. Stadtoberhaupt Pfeifer hofft, dass alle diese Fragen innerhalb des Kreises Bergstraße abgestimmt und dann auch mit der Landesregierung geklärt werden können.



