Der Kleingemünder Bebauungsplan ist "geheilt"
Das Verwaltungsgericht hatte ihn für ungültig erklärt - Jetzt sind alle Fehler beseitigt - Rat fasste sofort Satzungsbeschluss

Blick von der Bockfelsenhütte auf das Kleingemünder Neubaugebiet mit dem Lidl-Markt (Mitte) und der dm-Drogerie (rechts). Foto: Alex
Von Christoph Moll
Neckargemünd. Am Ende ging es dann doch ganz schnell. Rund anderthalb Jahre dauerte die "Heilung" des für ungültig erklärten Kleingemünder Bebauungsplans. Ohne größere Diskussionen und einstimmig traf der Gemeinderat in seiner zurückliegenden öffentlichen Sitzung den Satzungsbeschluss. Damit hat die Hängepartie ein Ende, der Bebauungsplan ist "geheilt".
Rückblick: Der Bebauungsplan Kleingemünd, der die neue Wohnbebauung und die Gewerbeeinheiten oberhalb der Bundesstraße 37 einschließt, wurde im vergangenen Jahr vom Karlsruher Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Discounter Lidl, der seit dem Jahr 2010 einen Markt oberhalb der B 37 am Stadteingang von Neckarsteinach kommend im Gewerbegebiet des Baugebiets in der Kurpfalzstraße betreibt.
Der Discounter setzte bei seiner Klage an der fehlenden Rechtsgrundlage für die sogenannten Lärmemissionskontingente an. Diese Festsetzungen wurden vom Gericht für unwirksam erklärt. Was zur Folge hatte, dass der gesamte Bebauungsplan unwirksam wurde.
Der Markt durfte nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nur eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern haben - mehr war wegen der ansonsten zu großen Auswirkungen auf den übrigen Einzelhandel in der Stadt nicht zulässig. So wollte es die überregionale Raumplanung. 799,96 Quadratmeter wurden es.
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Doch Lidl war das nicht genug. Bereits im Januar 2014 wollte der Discounter mit einer Bauvoranfrage abklären, ob eine Erweiterung der Verkaufsfläche um etwa 300 Quadratmeter möglich ist. Diese Anfrage wurde damals vom Bauausschuss der Stadt ebenso abgelehnt wie der Widerspruch von Lidl gegen den vom Landratsamt als zuständige Baubehörde ausgestellten Ablehnungsbescheid.
Daraufhin klagte der Discounter gegen das Land - und erhielt Recht. Da der Bebauungsplan nachträglich für unwirksam erklärt wurde, war er auch nicht für die Bauvoranfrage anzuwenden. Damit galten auch die Quadratmeter-Vorgaben nicht mehr. Relevant war nun lediglich, ob Änderungen am äußeren Erscheinungsbild des Marktes vorgenommen wurden. Dies war aber nicht der Fall, da der Umbau das Innere betrifft.
In seiner zurückliegenden Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat nun mit dem Ergebnis der Beteiligung öffentlicher Träger - das sind betroffene Behörden und Institutionen. Diese wurden im Zuge der Änderung des Bebauungsplans gehört. Um die Fehler im Plan zu korrigieren, war ein neues schalltechnisches Gutachten erarbeitet und dessen Ergebnisse im Plan umgesetzt worden.
Weil "aktive Schallschutzmaßnahmen" wie eine Lärmschutzwand wegen des Erscheinungsbildes am Stadteingang ausscheiden, kamen nur passive Maßnahmen an Gebäuden oder ein optimierter Gebäudegrundriss in Frage. Änderungen bei Regelungen zur baulichen Nutzung gab es nicht.
Insgesamt gingen bei der Stadt zwölf Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein, die allerdings überwiegend nicht "abwägungsrelevant" waren, sondern nur Hinweise enthielten. Lediglich die IHK monierte, dass in dem Gewerbegebiet bislang der Schwerpunkt auf der Wohnnutzung liege. Die Stadträte sahen jedoch Nutzungen wie zum Beispiel durch das Technische Hilfswerk, die nicht dem Wohnen zugeordnet seien.
Übrigens: Der Bebauungsplan wurde rückwirkend zum 4. Juni 2009 geändert. Damals trat er ursprünglich in Kraft.



