Meckesheimer Bebauungsplan soll Klarheit bringen
Gemeinderat sieht Pläne für Gastronomie weiter kritisch - Baurechtsamt schätzt Areal als "reines Wohngebiet" ein

Von Nicolas Lewe
Meckesheim. Die Moos’sche Mühle ist und bleibt ein Streitthema. Das zeigte sich einmal mehr in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, die Corona-bedingt ausnahmsweise in der Auwiesenhalle stattfand. Dass der Tagesordnungspunkt "Überplanung/Bebauung Mühlweg 3" am Ende trotzdem mit einem einstimmigen Konsens endete, war der Tatsache zu verdanken, dass sowohl Verwaltung als auch Bauantragsteller Hans-Jürgen Moos signalisierten, das Thema nicht ewig weiter in die Länge ziehen zu wollen. Die Erstellung eines Bebauungsplans soll nun Klarheit bringen. Was das hingegen für die Pläne einer gewerblichen Nutzung der Moos’schen Mühle bedeutet, wird die Zukunft zeigen.

Ex-Bürgermeister Moos, seit vergangenem Jahr Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion, bekam indes keine Gelegenheit, in der Sitzung persönlich Stellung zu seinen Plänen zu beziehen. Er lauschte den Ausführungen von Hauptamtsleiter Uwe Schwarz aus nachvollziehbaren Gründen der Befangenheit von den Besucherrängen aus.
Hintergrund
Das Anwesen Mühlweg 3, das heute besser als Moos’sche Mühle bekannt ist, blickt auf eine über 200-jährige Historie zurück. 1813 wurde das Haupthaus errichtet, 1853 folgte die Scheune zur Tierhaltung und zur Lagerung von Getreide. Bis Mitte der 1960er Jahre war die Mühle die
Das Anwesen Mühlweg 3, das heute besser als Moos’sche Mühle bekannt ist, blickt auf eine über 200-jährige Historie zurück. 1813 wurde das Haupthaus errichtet, 1853 folgte die Scheune zur Tierhaltung und zur Lagerung von Getreide. Bis Mitte der 1960er Jahre war die Mühle die letzte noch im Betrieb befindliche Mehlmühle in Meckesheim.
Nach der Einstellung des Betriebs wurde die Mühle von nachfolgenden Besitzern zu Wohnzwecken umgestaltet. Ex-Bürgermeister Hans-Jürgen Moos erwarb die Mühle und das dazugehörige Gelände im Dezember 2015.
Im September 2016 reichte er eine Gewerbeanmeldung zur Durchführung von Veranstaltungen und Events ein. Im Mai 2017 entschied das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, dass die Umnutzung der Scheune baurechtlich genehmigt werden muss.
Die Gemeindeverwaltung machte gegenüber Moos deutlich, dass eine Änderung der Abrundungssatzung aus dem Jahr 2013 nicht ohne Weiteres möglich sei. Das Mühlengrundstück gilt demzufolge als "Sondergebiet eines Seniorenpflegezentrums, betreutem Wohnen und einer untergeordneten öffentlichen Cafeteria". Entsprechende Pläne der Vorbesitzer hatten sich jedoch zerschlagen.
Im November 2018 stellte Moos dann erstmals einen Bauantrag für eine gastronomische Nutzung der Mühlenscheune, die der Gemeinderat wegen des als deutlich zu groß eingestuften Umfangs ablehnte. (lew)
Die Moos’schen Ansichten wurden aus zweierlei Gründen dennoch publik: Erstens hatte der Mühlenbesitzer bereits einige Tage vor der Sitzung eine Rundmail an Gemeinderäte und Presse versandt, in der er auf vier Seiten "Missverständnisse" benannte und für "faire und konstruktive Beratungen im Interesse neuer positiver Impulse für die Entwicklung in unserer Gemeinde" plädierte. Und da – zweitens – die Verwaltung diesem Wunsch nachkam und zu den "Missverständnissen" ihrerseits bemerkenswert detailliert Stellung nahm, konnte die Öffentlichkeit einen umfangreichen Einblick darin bekommen, was in den vergangenen Jahren bei der geplanten Umnutzung der Moos’schen Mühle so alles schiefgelaufen ist.
Eine immer wiederkehrende Frage besteht darin, ob es sich bei dem Grund, auf dem die Mühle steht, um ein allgemeines oder um ein reines Wohngebiet handelt. Ein allgemeines Wohngebiet würde zumindest Schank- und Speisewirtschaften erlauben, die der Versorgung des Gebiets dienen. Als überambitioniert hatte der Gemeinderat jedoch im Dezember 2018 die Moos’schen Pläne bewertet, die Mühlenscheune zu einem Café mit bis zu 260 Besuchern umzubauen. Die Ablehnung war damals mit großer Mehrheit erfolgt.
Auch interessant
Hintergrund
Räte reagieren verärgert auf Vorwürfe
(lew) "Lügen", "Halbwahrheiten", "den Gemeinderat übers Ohr gehauen": Es waren deutliche Worte, welche die Mitglieder des Gemeinderats in ihrer jüngsten Zusammenkunft in Richtung Hans-Jürgen Moos richteten. Einmal
Räte reagieren verärgert auf Vorwürfe
(lew) "Lügen", "Halbwahrheiten", "den Gemeinderat übers Ohr gehauen": Es waren deutliche Worte, welche die Mitglieder des Gemeinderats in ihrer jüngsten Zusammenkunft in Richtung Hans-Jürgen Moos richteten. Einmal mehr ging es in der Sitzung um die Umbaupläne der Moos’schen Mühle mit der Absicht, diese – in welcher Form auch immer – gastronomisch zu nutzen.
Besonders sauer stieß den Bürgervertretern die Behauptung auf, dass sie das Projekt laut Moos "mit immer neuen, fadenscheinigen Argumenten" blockieren würden. "Ich hoffe, dass wir die Kuh jetzt heute vom Eis bringen", meinte Inge Hanselmann (CDU) in Anbetracht des Beschlusses, einen längst überfälligen Bebauungsplan aufzustellen (siehe weiterer Artikel). Auch Jürgen Köttig (MuM) befürwortete das Vorgehen, befürchtete aber, "dass uns das Grundstück noch viele Jahre beschäftigen wird". Er empfehle Moos, den Gemeinderat und die übergeordneten Behörden nicht weiter an der Nase herumzuführen. "Die Verwaltung hat sinnvollere Arbeit zu erledigen", betonte Köttig. Die Kosten für das "umfangreiche Verfahren" müssten dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.
Auch Gunter Dörzbach (CDU) zeigte sich beeindruckt von den "27 Seiten, teilweise doppelt bedruckt", die den Räten alleine in der jüngsten Sitzung zu dem Thema vorgelegt wurden. Michael Emmerling (M2) hielt indes fest, dass seine Fraktion die Pläne zur Nachverdichtung positiv sehe. Gleichzeitig machte Emmerling klar: "Wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt, sollte sich die Bebauung auch entsprechend einpassen."
Hauptamtsleiter Uwe Schwarz nahm sich ein Schreiben von Moos vom 2. Januar 2020 vor. Bei diesem handelt es sich um einen Antrag auf Aktualisierung der Abrundungssatzung aus dem Jahr 2013, welche die rund 4500 Quadratmeter große Fläche zur Nutzung für ein Pflegeheim nebst öffentlicher Cafeteria ausweist. Einige der im Änderungsantrag getroffenen Aussagen, so Schwarz, bedürften einer näheren Betrachtung und Wertung.
Moos erhebe etwa den Vorwurf, dass ihm "durch die bisherigen Interventionen des Rathauses bereits genehmigte Leader-Zuschussmittel in Höhe von 200.000 Euro flöten gegangen sind". Man habe bei der Leader-Geschäftsstelle nachgefragt, meinte Schwarz. Dessen Leiterin Dorothee Wagner zufolge habe das Vorhaben "Event-Location Moos’sche Mühle" weder die erste noch die zweite Stufe des Bewilligungsverfahrens durchlaufen. Schwarz teilte Moos zudem mit, dass dessen Angebot, auch reduzierte Obergrenzen für einen gastronomischen Betrieb zu akzeptieren, hinfällig sei: "Eine Festlegung von Obergrenzen bedarf zunächst der Zulässigkeit des Bauvorhabens im betroffenen Gebiet." Die Behauptung von Moos, dass es für nebenliegende Grundstücke Vorverkaufsrechte gebe, sei falsch. Dies habe man auf Nachfrage von der Grundstückseigentümerin erfahren.
Dabei war man seinerzeit – auch aufgrund eines fehlenden Bebauungsplans – noch von einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Bei einem Vor-Ort-Termin im Juli 2019 kam das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises allerdings zu einem interessanten Schluss: "Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der näheren Umgebung Ihres Vorhabens um ein faktisches reines Wohngebiet. [...] Gastronomiebetriebe sind dort weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig", heißt es in einem Schreiben, das der RNZ vorliegt.
Im November 2019 schaffte es daraufhin eine weitere Bauvoranfrage von Moos für den Neubau eines vierstöckigen, 40 mal zwölf Meter großen Gebäudekomplexes für zehn Miet- beziehungsweise Eigentumswohnungen gar nicht erst auf die Tagesordnung. Nachdem die Verwaltung die Voranfrage als "unqualifiziert" eingestuft hatte, zog Moos diese kurz vor der Sitzung zurück. Gegenüber der RNZ äußerte der Mühlenbesitzer anschließend sein Unverständnis: "Die Gemeinde blockiert unter immer neuen fadenscheinigen Argumenten."
Um die Entkräftigung dieses Vorwurfes ging es der Verwaltung nun in der jüngsten Sitzung, in der Bürgermeister Maik Brandt direkt zu Beginn deutlich machte: "Im Gesamtzusammenhang ergeben sich keine grundlegend neuen Erkenntnisse." Der einstimmige Konsens bestand indes darin, die nötigen Schritte für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Und zwar, so war es dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entnehmen, "entsprechend der Ausführungen als reines Wohngebiet".
Er hoffe, erklärte Hans-Jürgen Moos anschließend auf RNZ-Nachfrage, dass für die Aufstellung des Bebauungsplans keine weiteren vier Jahre ins Land gehen werden. Der Beschluss, dessen Einstimmigkeit ihn überrascht habe, sei "ein Schritt voran". Nun erwarte er von allen Beteiligten ein korrektes Verfahren. Und was auch immer dabei herauskommt, Moos betont: "Ich werde mit Sicherheit nie gegen die Gemeinde klagen."



