Wie geht es nach dem Teileinsturz weiter?
Der Bürgermeister äußert sich nach Teileinsturz des "vermutlich ältesten" Hauses der Gemeinde. Kinder passieren es auf ihrem Schulweg.

Von Nicolas Lewe
Meckesheim. Nach dem Teileinsturz eines Hauses in der Hirschgasse war am gestrigen Montag eine Kreisbaumeisterin des Rhein-Neckar-Krieses vor Ort. Das berichtete Bürgermeister Maik Brandt auf Nachfrage der RNZ. Auch er selbst sowie die stellvertretende Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Sophia Sogl seien bei diesem Termin dabei gewesen. Das unbewohnte und vollkommen zugewucherte Haus war wie berichtet Ende vergangener Woche in Teilen eingestürzt.
Der Straßenbereich vor und hinter dem Haus ist derzeit aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das Landratsamt habe einerseits "Handlungsbedarf" festgestellt, andererseits sei es bisher nicht gelungen, mit dem Hausbesitzer in Kontakt zu treten.

Bei dem Anwesen handelt es sich laut Brandt "um das vermutlich älteste Gebäude in Meckesheim". In einer Abhandlung des passionierten Ortshistorikers Martin Kreß heißt es: "Das Haus am Ende der Hirschstraße war eine alte Wassermühle." Der Umbau zur Mühle sei 1724 erfolgt, die älteste Inschrift im Keller weise auf das Jahr 1369 hin.
"Das Haus steht unter Denkmalschutz", berichtet Brandt, was die Sache nicht einfacher mache. Die weitere Vorgehensweise müsse besonders gut abgewogen werden. Dies geschehe wegen des Denkmalschutzes unter Beteiligung des Regierungspräsidiums.
Auch interessant
"Nicht zu unterschätzende Gefahr bei diesem Gebäude"
Die Straße bleibe auf Weisung des Landratsamtes in diesem Bereich bis auf Weiteres gesperrt. "In den Sommerferien ist das sicher noch vertretbar, aber auch diese enden in wenigen Wochen", weiß der Bürgermeister, der ein unausweichliches Problem erkennt: "Die Straße wird auch als Schulweg genutzt und birgt nun eine nicht zu unterschätzende Gefahr bei diesem Gebäude direkt am Straßenrand mit einer solch offenkundig schlechten Substanz."
Aufgrund des Bewuchses der Fassade sei es auch für einen Statiker schwierig, die Standsicherheit des Gebäudes zu beurteilen. Hier hatte laut Brandt bereits vor dem Teileinsturz des Hauses das Baurechtsamt erste Verfügungen erlassen. "Sollte sich der Hausbesitzer weiterhin nicht melden, dann könnte eine durch das Landratsamt zu verfügende Ersatzvornahme [Anm. der Redaktion: ein Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung] die nächste verwaltungsrechtliche Stufe in der weiteren Vorgehensweise sein", so der Rathauschef.
Ein Rückschnitt des Efeus an der Fassade durch eine Fremdfirma könne "eine mögliche erste Maßnahme zur besseren Beurteilung der Statik darstellen". "Insgesamt dürfte es sich hier um eine längere Angelegenheit handeln", meint Brandt.
Silke Hartmann, Sprecherin des Rhein-Neckar-Kreises erklärt: "Der Eigentümer des Gebäudes wurde zur Vorlage eines Nachweises über die Standsicherheit des Gebäudes aufgefordert." Dem sei er bisher nicht nachgekommen. Das Baurechtsamt prüfe weitere Schritte zur Klärung der Statik.