Leimen sichert sich die Mitsprache
Grundstücksverkäufe nur noch mit Zustimmung der Stadt

Für das Zementwerk und auch für das Eternit-Areal erließ Leimen sogenannte Vorkaufssatzungen. Foto: Fink
Von Thomas Frenzel
Leimen. Die Große Kreisstadt will beim geplanten "Interkommunalen Gewerbegebiet Leimen-Heidelberg" nichts dem Zufall überlassen. Der Gemeinderat erließ deshalb für den Leimener Gebietsanteil zwei sogenannte Vorkaufssatzungen. Sie betreffen nördlich des Stralsunder Rings das komplette Areal des Zementwerk und auch das Firmengelände von Eternit. Grundstücksverkäufe ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt sind hier ab sofort nicht mehr möglich. Zudem wollen Leimen und Heidelberg noch in diesem Jahr für das Interkommunale Gewerbegebiet einen Zweckverband gründen. Das sagte Oberbürgermeister Hans D. Reinwald.
Die Vorkaufssatzung zielt auf die Absicherung einer städtebaulichen Neuordnung in dem Gewerbegebiet, dessen Potenzial laut Reinwald "nicht leichtfertig verspielt" werden dürfe: "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste", zumal schon versucht werde, Flächen zu verkaufen, was nicht im Sinne der beiden Städte liege. Mit dem Vorkaufsrecht schaffe man ein Instrument, um bei Bedarf einzugreifen. Auf Heidelberger Seite werde etwas Ähnliches passieren.
"Bei erwartbaren Veränderungen muss die Stadt ihre Interessen durchsetzen können", begrüßte Richard Bader (CDU) die Satzung. Ähnlich argumentierte Peter Sandner (SPD): Die Stadt müsse "in diesem Gebiet ihren Finger am Drücker" behalten, da hier "eine Fülle an Verkaufsgeschäften" anstehe, wie Rudolf Woesch (FW) anmerkte - man wisse nicht, was da alles noch komme.
Er hoffe, dass der Erlass der Satzung nicht zu spät komme, sagte Klaus Feuchter (FDP). Auf dem Areal "da draußen" gäbe es bereits ganz konkrete Verkaufsverhandlungen. Andererseits sei Leimen angesichts seiner Finanzlage wohl kaum in der Lage, das Vorkaufsrecht in größerem Stil auszuüben.
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Auf den vom OB angesprochenen Leimen-Heidelberger Zweckverband ging Ralf Frühwirt (GALL) ein: Verbleibe das Vorkaufsrecht bei den Städten oder gehe es auf den Zweckverband über? So weit sei die Angelegenheit mit Heidelberg noch nicht abgestimmt, sagte Rathauschef Reinwald. Angedacht sei ein Planungs- und Vermarktungsverband - "so schlank wie nötig und so schlagkräftig wie möglich". Sobald der Zweckverband als juristische Person existiere, sei ein Abtreten des Vorkaufsrechts denkbar. Gleichzeitig räumte er aber auch ein, dass sich "die Politik in Heidelberg damit noch nicht eingehend befasst" habe.
Das Interkommunale Gewerbegebiet Leimen-Heidelberg wäre mit einer Fläche von rund 70 Hektar das größte seiner Art in der Metropolregion. Es verbindet das Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd mit dem Leimener Norden. Die angedachte Neuordnung der - überwiegend privaten - Flächen zielt auch auf eine weitere Erschließung von Rohrbach-Süd über Leimener Gemarkung.



