Hirschberg

Keine Solaranlagen im Landschaftsschutzgebiet

Der Ausschuss ist wie die Verwaltung der Auffassung, dass das Areal nicht geeignet ist.

12.10.2023 UPDATE: 12.10.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Hirschberg. (ans) "Das hat uns überrascht", gab Bürgermeister Ralf Gänshirt bei der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) ganz offen zu. Er meinte damit das Schriftstück, das die Gemeinde vom Rhein-Neckar-Kreis erhielt. Dieser plant nämlich eine Änderung der Verordnung über Landschaftsschutzgebiete. Er sieht eine Öffnungsklausel für Freiflächen-Solaranlagen auf bestimmten Flächen vor.

Grün schraffiert ist das von der geplanten Änderung betroffene Landschaftsschutzgebiet schraffiert, gelb die PV-Potenzialflächen. Plan: Sitzungsvorlage der Gemeinde Hirschberg

Und davon ist auch Hirschberg betroffen, denn ein Areal gehört ebenso wie Teile Hemsbachs, Schriesheims, Weinheims und Laudenbachs zum Landschaftsschutzgebiet "Bergstraße-Nord", in dem Solaranlagen ermöglicht werden sollen. "Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist von öffentlichem Interesse", verstand Gänshirt grundsätzlich das Ansinnen.

Doch die Verwaltung hält besagte Fläche, die sich zwischen den beiden Ortsteilen Hirschbergs – vom südlichen Ortsausgang von Großsachsen bis zum nördlichen Ortseingang von Leutershausen östlich des Gleisbettes der RNV-Linie 5 erstreckt – hierfür nicht geeignet. "Die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild ,Blühende Bergstraße’ sollten nicht einfach aufgegeben werden", fand der Bürgermeister.

Es gebe genügend besser geeignete Flächen an der Autobahn oder den Schienen der DB-Bahnlinie. Die Verwaltung sieht das besagte Landschaftsschutzgebiet in Hirschberg zudem als "wichtige Frischluftschneise" an. Außerdem sehe sie ein Spannungsfeld zwischen der Bauleitplanung und dem, was der Kreis anstrebt. "Ein Solaranlagen-Projekt kann auch im Einzelfall geprüft werden", sah Gänshirt keine Notwendigkeit für eine komplette Öffnung.

Werner Volk (FW) tat sich dagegen zunächst schwer, die Verordnungsänderung so abzulehnen, denn er ging davon aus, dass sich das Gebiet komplett hoch zu den Grundstücken erstreckt, wo sowieso eine Verbuschung droht.

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Als ihm später bewusst wurde, dass es nicht ganz so weit hochreicht, ergänzte er: Man müsse sich aber schon erneut unterhalten, wenn der Weinbau dort aufgegeben wird. "Mir ist es lieber, ich habe da eine Solaranlage als ein Windrad." Monika Maul-Vogt (GLH) sah dagegen keinen Grund, warum man "in diesen sensiblen Bereich" reinmüsse. So gebe es großes Potenzial für Freiflächen-Solaranlage entlang der Autobahn, und die Parkplätze habe man noch gar nicht betrachtet. Auch führte sie an, dass schon Prototypen für Solarradwege existieren würden.

Thomas Scholz (SPD) pflichtete ihr bei und brachte es auf den Punkt: "Gut gemeint ist nicht immer gut gedacht." Scholz machte darüber hinaus deutlich: "Wir haben immer gesagt, dass uns dieses Gebiet heilig ist." Die CDU halte diese Fläche ebenso für "gänzlich ungeeignet", betonte Matthias Dallinger mit Blick auf dieses "Naherholungsgebiet".

Und Oliver Reisig (FDP) hätte es wenig gewundert, wenn dieser Plan von einem "Schreibtischtäter" von Bund oder Land erstellt wurde. Aber da es der Kreis gewesen sei, würde er sich schon fragen, was sich dieser dabei gedacht habe. Er war jedenfalls gegen einen "Persilschein" und dafür, Einzelfallentscheidungen zu diskutieren.

Bernd Kopp (FW) wollte noch von Bauamtsleiter Rolf Pflästerer wissen, was denn die anderen betroffenen Kommunen dazu sagen würden. Pflästerer hat diesbezüglich bislang Weinheim und Schriesheim angefragt. "Schriesheim ist der gleichen Ansicht wie wir. Aus Weinheim habe ich noch keine Antwort bekommen", so der Bauamtsleiter. Einstimmig lehnte der ATU dann den Entwurf zur Änderung ab.

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