Die Unechte Teilortswahl soll abgeschafft werden
Gemeinderat entscheidet darüber am Dienstag. Der Haushalt wird eingebracht und ein Architekt für Sachsenhallen-Anbau ausgewählt.

Von Annette Steininger
Hirschberg. Das Wahlsystem der unechten Teilortswahl ist umstritten, dennoch wird es in Hirschberg seit dem Zusammenschluss der Gemeinden Großsachsen und Leutershausen am 1. Januar 1975 praktiziert. Der Gemeinderat soll nun in seiner Sitzung am Dienstag, 29. November, ab 18.30 Uhr, im Rathaus über dessen Abschaffung entscheiden. Diese empfiehlt zumindest die Verwaltung, die findet, dass die Argumente hierfür überwiegen.
Aktuell ist es so, dass laut Hauptsatzung von den 18 Gemeinderatssitzen zehn von Vertretern des Ortsteils Leutershausen und acht von Vertretern des Ortsteils Großsachsen zu besetzen sind. Das Wahlsystem sei für viele Wähler kompliziert, argumentiert die Verwaltung in der Sitzungsvorlage.
Container-Lösung im Sportzentrum?
"Ohne unechte Teilortswahl liegt der Anteil an nicht vergebenen und ungültigen Stimmen im Schnitt in Baden-Württemberg bei etwa 11,6 Prozent, mit unechter Teilortswahl liegt der Durchschnitt bei etwa 23,3 Prozent", erläutert die Gemeinde eine der Folgen.
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Außerdem sieht sie eine Abschaffung als "klares Zeichen für alle Hirschberger Bürgerinnen und Bürger, dass die Ortsteile rund 48 Jahre nach dem Zusammenschluss fest zusammengewachsen sind". Außerdem seien die Gemeinderäte Vertreter für alle Hirschberger, unabhängig vom Wohnort. Als einziges "Pro-Argument" für die Beibehaltung steht in der Vorlage, dass die unechte Teilortswahl den beiden Ortsteilen eine definierte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiere.
Unabhängig von den genannten Argumenten müsse der Gemeinderat darüber entscheiden, ob heute noch "natürliche Interessensgegensätze und Spannungen zwischen den beiden Ortsteilen bestehen" und die jeweilige Bevölkerung ihre Belange nur dann richtig vertreten sehe, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern stellt.
Eine spannende Entscheidung, die ein Mehrheitsvotum von mindestens zehn Gemeinderatsmitgliedern und eine Änderung der Hauptsatzung voraussetzt. Die Aufhebung der unechten Teilortswahl würde sich erst zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2024 auswirken. Mit Spannung erwartet wird auch die Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für 2023 durch Bürgermeister Ralf Gänshirt. Auch der Forstwirtschaftsplan 2023 steht auf der Agenda.
Zudem wird sich der Gemeinderat einmal mehr mit dem Anbau einer Trainingshalle an die Sachsenhalle befassen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse aus den Vergabegesprächen mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs präsentieren. Wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, hat das Büro Thiele zwar alle drei Preisträger zu den Gesprächen eingeladen, allerdings nahmen nur das erst- und zweitplatzierte Architekturbüro teil, nämlich Hippmann Architekten BDA aus Stuttgart und Element A. Architekten aus Heidelberg. Dabei sei es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sowie Honorare gegangen. Das Bewertungsgremium lobt die "hervorragende Qualität" beider Bewerbungen. Seine Empfehlung spricht es aber für die Stuttgarter aus, denn: "Neben dem Bonus aus der Preisgerichtssitzung konnte das Büro Hippmann Architekten jedoch vor allem in der ausführlichen Darstellung der Umsetzungsstrategien überzeugen. In der Präsentation ging das Büro detaillierter auf die einzelnen Vergabekriterien ein."
Ebenfalls entscheiden muss der Gemeinderat darüber, wie er mit der neunmonatigen Nicht-Nutzbarkeit der Sanitäranlagen und Umkleiden im Sportplatzgebäude am Sportzentrum umgeht. Dieses wird 2023 weiter saniert. Verwaltung und Nutzervereine haben Gespräche geführt und Optionen abgewogen. Vor allem der Fußballverein Leutershausen (FVL) ist von der Einschränkung betroffen. Laut Vorlage gebe es zwei Möglichkeiten, entweder Umkleideprovisorien in (unbeheizten) Holzpavillons schaffen und die Heimspiel alle in Nachbarkommunen auslagern. Oder aber eine Containeranlage aufstellen, die Platz bietet für Duschen, Umkleiden, WCs und Lagerfläche für den Zeitraum des zweiten Bauabschnitts.
Für letztgenannte Lösung spricht sich die Verwaltung aus, vor allem auch vor dem Hintergrund des hohen organisatorischen und logistischen Aufwands bei der ersten Option. Die Gesamtkosten für die Aufstellung einer Containeranlage würden sich auf rund 70.000 Euro belaufen. Da dürfte sich die Gemeinde gefreut haben, dass das Regierungspräsidium jetzt, genauer am gestrigen Freitag, eine Fördersumme von 160.000 Euro aus dem Ausgleichstock für die Sanierung des Sportplatzgebäudes bekannt gab.
Weitere Themen am Dienstag sind unter anderem die schon vorberatene Finanzierungsvereinbarung für die RNV-Linie 5 sowie die Neureglung im Umsatzsteuergesetz.