Schriesheimer Ärztepaar verliert vor Gericht um fehlerhafte Abrechnungen
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte ihnen fehlerhafte Abrechnungen ärztlicher Leistungen vorgeworfen. Angehörige von Patienten reagieren entsetzt.

Von Marion Gottlob
Schriesheim/Mainz. Nach zweieinhalb Stunden kamen die Richter zu einer Entscheidung: Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wies die Berufung des Arztes Stephan König gegen die Regressforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz ab. Die Richter sprachen von "Fahrlässigkeit" bei der Erstellung der Abrechnungen.
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