Blitzer-Messfahrzeug stand im absoluten Halteverbot
Dürfen die das? - Stadt verweist auf Ausnahmegenehmigung

Blitzer sorgen bei Autofahrern selten für gute Laune. Diese Anlage in Eppelheim erzeugte jedoch gleich doppelt Unmut, da das Messfahrzeug (l.) im absoluten Halteverbot stand. F: Priebe
Eppelheim. (aham) Ein Blitzer sorgt für gehörig Wirbel in Eppelheim. Vor Kurzem hatte nämlich eine von der Stadt beauftragte Firma ein Messgerät am Ortseingang aufgestellt. Direkt am Ende der Straßenbahnbrücke aus Richtung Heidelberg hielt der Blitzer alle fest, die schneller als erlaubt unterwegs waren. So weit, so gut - wären da nicht die Begleitumstände.
Entdeckt hat den Blitzer René Priebe. Der Eppelheimer ist als Pressefotograf in der ganzen Region unterwegs und die Tempomessung an der Brücke machte ihn stutzig. Denn das zugehörige Messfahrzeug stand wenige Meter davon entfernt in der Wilhelmstraße. Und zwar im absoluten Halteverbot. Das lässt natürlich die Frage aufkommen: Dürfen die das?
"Der darf das", betont Bürgermeisterin Patricia Rebmann auf RNZ-Nachfrage. Während es für Otto-Normal-Autofahrer ein Knöllchen gäbe, habe das Messfahrzeug Sonderrechte - dank einer Ausnahmegenehmigung. "Und die haben wir", so die Rathauschefin. Das Ordnungsamt würde zuvor aber zusammen mit der Polizei die etwaige Verkehrsgefährdung beurteilen.
Dann ist da aber noch die Sache mit dem Abstand. Rund 60 Meter lagen zwischen dem 30er-Schild und dem Blitzgerät. Moment, wird sich jetzt mancher Autofahrer denken, da muss doch mehr dazwischen liegen. Falsch gedacht! "Den Mindestabstand gibt es nicht mehr", erklärt Ralph Adameit vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch selbst regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchführt.
Bis vor wenigen Jahren galt in Baden-Württemberg tatsächlich ein Mindestabstand zwischen Tempo-Schild und Blitzer von 150 Metern, der nur in Ausnahmefällen unterschritten werden durfte. "Aber das wurde gekippt", berichtet Adameit.
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Auch wenn immer noch im Internet zuhauf von den 150 Metern die Rede ist, so ist dies nicht mehr aktuell. Entsprechende Verwaltungsvorschriften wurden 2015 geändert und 2018 erst vom Oberlandesgericht in Karlsruhe bestätigt.
Kurzum: Wer an der Brücke geblitzt worden ist, der wird Post bekommen und kann vermutlich nicht gegen ein Bußgeld vorgehen. Post hat übrigens auch René Priebe bekommen. Allerdings keinen Strafzettel, sondern eine Vorladung zur Polizei. Dass er den Blitzer und das Messfahrzeug im Halteverbot dokumentiert hat und auf seiner Facebook-Seite die Frage stellte "Dürfen die das?", kam offenbar gar nicht gut an. Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn. Dem Journalisten wird nun vorgeworfen, die Gemeindevollzugsbediensteten beleidigt zu haben. Er hat sich nun einen Anwalt genommen ...