Ärger ums Anwohnerparken
Für die Ausweise gibt’s jetzt eine neue Verordnung anstelle einer Satzung. Die Preise bleiben gleich.

Eppelheim. (fhs) Der Gemeinderat hat mit einer formalen Abstimmung bei seiner zurückliegenden Sitzung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes reagiert. Aus der bisherigen Bewohnerparkgebühren-Satzung wurde nun eine Rechtsverordnung gleichen Inhalts. Sie wurde statt als Satzung – also Stadtgesetz – nun eben als eine Verordnung erlassen. "Noch so ein Bürokratiemonster", hatte dies Stadtkämmerer Michael Seip kommentiert. Die Entscheidung im Rat fiel bei zwei Nein-Stimmen mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen.
"Warum müssen Bürgerinnen und Bürger einiger weniger Straßen die Bewohnerparkgebühren bezahlen, während beispielsweise auf dem Parkplatz der Rhein-Neckar-Halle massenweise Wohnmobile und Wohnwagen kostenlos abgestellt werden?"– Bernd Binsch von der Eppelheimer Liste (EL) nutzte diesen Tagesordnungspunkt zu einer Grundsatzfrage und bemängelte, dass die Stadtverwaltung seit Jahren zuschaue und nichts unternehme. "Die Stadt Eppelheim bezahlt dafür dann auch noch Erbpacht an den Eigentürmer des Grundstücks ohne irgendwelchen Nutzen", schimpfte Binsch.
Zusammen mit EL-Stadtrat Franz Maier stimmte er gegen die Verwaltungsvorlage. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2023 zwingt uns dazu, unsere Gebührenordnung als Rechtsverordnung zu erlassen," konnte hingegen SPD-Stadtrat Jürgen Geschwill den Vorgang nachvollziehen. Er merkte jedoch an, dass im Verordnungstext stehe, dass Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 Tonnen keine Bewohnerausweise erhalten.
Im Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung hält Geschwill diese Tonnage-Angabe für rechtswidrig. Ebenso sei die Jakobsgasse fälschlicherweise aufgelistet, obwohl sie nach einem Gerichtsurteil hätte entfernt werden sollen. Bürgermeisterin Patricia Rebmann änderte daraufhin den Beschlussvorschlag ab, sodass die Tonnageangabe auf Rechtswidrigkeit überprüft werden soll und gegebenenfalls von der Verwaltung der Text entsprechend angepasst werde.
An den Parkgebühren ändert sich durch den Wechsel von einer Satzung zu einer Verordnung allerdings nichts: 2022 und 2023 betrugen sie pro Jahr 96 Euro, 2024/25 sind sie auf 144 Euro jährlich festgelegt und werden ab 2026 auf 192 Euro pro Jahr angehoben.
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Diese Gebühr gilt für jene Eppelheimer Quartiere, die eigens als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen wurden und so auch gekennzeichnet sind. Auf der Internetseite der Stadt findet sich eine Karte mit der Übersicht auf die sieben Bewohnerparkzonen.
Bernd Binsch (EL): "Unserer Fraktion erscheinen diese Gebührensätze zu hoch, und daher haben wir bereits in der letzten Beschlussfassung nicht zugestimmt." Es seien davon nur wenige Straßen betroffen, und schon jetzt sei ein Ausweichen auf die angrenzenden Straßen zu beobachten, stellte Binsch fest.