Dilsberger Neubauprojekt

Der Ortseingang darf neu bebaut werden

Die erste Entscheidung des neuen Gemeinderates galt einem Vorhaben auf dem Dilsberg - Bebauungsplan wurde beschlossen

29.08.2019 UPDATE: 30.08.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden

Das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen am Ortseingang von Rainbach kommend ist etwa 150 Jahre alt und stark baufällig. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Kaum war der "neue" Gemeinderat verpflichtet, musste er in seiner ersten Sitzung auch schon ran: Das Tagesgeschäft wartete. Auf der Tagesordnung stand der "Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Dilsberg - Neckargemünder Straße 7". Doch dieser war alles andere als schnell abgehakt. Die CDU stellte nämlich eine grundsätzliche Frage: Macht der neue Gemeinderat da weiter, wo der alte aufgehört hat, oder stellt er bereits Diskutiertes noch einmal infrage? Das sorgte für eine längere Diskussion.

Hintergrund

CDU stellte umstrittenen Antrag

Für große Diskussionen in der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates sorgte das Neubauprojekt am Ortseingang von Dilsberg. Nach einer längeren Debatte entschloss sich das nach der Kommunalwahl im Mai neu formierte

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CDU stellte umstrittenen Antrag

Für große Diskussionen in der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates sorgte das Neubauprojekt am Ortseingang von Dilsberg. Nach einer längeren Debatte entschloss sich das nach der Kommunalwahl im Mai neu formierte Gremium, dem Bebauungsplan zuzustimmen. Doch diesem Beschluss ging eine kontroverse Auseinandersetzung voraus um die Frage, wie sehr der neue Gemeinderat die Arbeit des vorigen Gremiums in Frage stellen darf.

> Brigitte Oppelt (CDU) forderte eine Ortsbegehung. "Der Bebauungsplan unterscheidet sich stark von der ursprünglichen Bauvoranfrage und es geht um ein prägendes Gebäude", meinte sie. Der Abbruch der Gebäude sei schon immer ein Thema gewesen, entgegnete Bürgermeister Frank Volk. Um diesen gehe es nun auch nicht. Das Verfahren dauere nun schon anderthalb Jahre. "Eine Ablehnung wäre nun schon ein starker Schritt", meinte Volk. "Wenn man Bedenken hat und eine Begehung will, muss man sich früher melden." Dann hätte man das Thema von der Tagesordnung nehmen können. So aber sei der Planer angereist und man diskutiere. Später in der Diskussion zog Oppelt ihren Antrag zurück. "Die Situation ist verzwickt", räumte sie ein. "Eine Begehung macht jetzt aber keinen Sinn mehr."

> Hermino Katzenstein (Grüne) wies darauf hin, dass das Straßenbauamt das Fällen der Bäume an der Straße nicht angewiesen habe. Es sollte die Standsicherheit überprüft werden. Planer Villinger sagte dazu, dass das Straßenbauamt keine Rodung, aber einen Rückschnitt gefordert habe. Und dieser sei erfolgt. "Man kann darüber diskutieren, ob der Rückschnitt von den Eigentümern überzogen interpretiert wurde", so Villinger. Das alles habe aber mit dem Bebauungsplan nichts zu tun. Der Bereich sei auch künftig als Grünfläche vorgesehen.

> Giuseppe Fritsch (Freie Wähler) sagte, dass die Rodungen an der Straße vom Streckenposten der Straßenmeisterei angewiesen worden seien - und nicht willkürlich von den Eigentümern.

> Felix Konrad (Grüne) bedauerte, dass die substanziellen Vorschläge des Klimaschutzbeirats formal keinen Eingang in den Bebauungsplan finden können. Walter Gilbert vom Klimaschutzbeirat sagte, dass dafür Zeit im Genehmigungsverfahren für neue Gebäude sei. Das Ziel sei eine Solaranlage auf dem Dach und kein Styropor an der Wand. Konrad gab zu bedenken, dass im Rahmen des Bauantrags nur noch eine beratende Funktion bestehe. "Wenn Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig sind, reden wir mit", sagte Volk. "Sonst nicht."

> Jürgen Rehberger (Freie Wähler) gab zu bedenken, dass das Verfahren schon weit gediehen sei. "Keine Behörde sieht gravierende Mängel", betonte er außerdem. "Deshalb kann ich den CDU-Antrag auf eine Ortsbegehung nicht nachvollziehen." Rehberger sprach sich dafür aus, den Satzungsbeschluss zu fassen. Das Bauvorhaben sei zwar keine Innenverdichtung, aber eine "Abrundung". "Da standen schon immer Gebäude", sagte er. Wolfgang Ansorge von der Stadtverwaltung merkte an, dass auch der Dilsberger Ortschaftsrat dem Bebauungsplan in vollem Umfang zugestimmt habe.

> Winfried Schimpf (SPD) lobte den Klimaschutzbeirat für seine Verhandlungen mit den Eigentümern und hoffte auf einen "ästhetischen Ortseingang".

> Maximilian Bernauer (CDU) gab zu bedenken, dass der Gemeinderat erstmals in neuer Zusammensetzung tage. Das müsse man bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen - auch wenn sich das Verfahren schon lange zieht.

> Dietmar Keller (SPD) plädierte dafür, an das "enorm lange Verfahren einen Knopf dran zu machen". "Wir hatten genug Gelegenheiten, Fragen zu stellen."

> Anne von Reumont (CDU) gab zu bedenken, dass nicht alle Stadträte vor Ort auf dem Areal waren. "Eine Doppelhaushälfte ist etwas anderes als die jetzige Bebauung", meinte sie. "Das ist ein optischer Unterschied."

> Steffen Wachert (Freie Wähler) sagte, dass der eindeutige Beschluss des Ortschaftsrates wichtig sei. "Sonst bräuchte sich dieser nicht treffen", meinte er. "Das Haus stand schon immer da, ist marode und nicht mehr zu renovieren." (cm)

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Doch der Reihe nach: Bekanntlich soll das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen rechts am Ortseingang von Dilsberg vom Ortsteil Rainbach kommend abgerissen und das Grundstück mit zwei Doppelhäusern und einem Einzelhaus neu bebaut werden. Mit diesem Thema hatte sich der Gemeinderat schon befasst. Nun sollten die bei der Offenlage der Pläne eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern, Behörden sowie anderen Institutionen behandelt und der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Ulrich Villinger vom Planungsbüro Piske erinnerte zunächst daran, dass das Landratsamt auf einen Bebauungsplan für das Areal bestanden habe, weil Flächen des Landschaftsschutzgebietes mit einbezogen werden sollen. Der Flächennutzungsplan sehe jedoch an dieser Stelle Wohnbau vor. Villinger fasste die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger zusammen. So wurde angemerkt, dass sich eine Teilfläche im Landschaftsschutzgebiet befindet. Hier sei die untere Naturschutzbehörde aber unter Auflagen einverstanden, sagte Villinger: "Das steht der Planung nicht entgegen." Dies gelte auch dafür, dass das rückwärtige Bauvorhaben gegenüber der ursprünglichen Bauvoranfrage verschoben wurde.

Gefragt wurde außerdem, ob das Anwesen denkmalschutzwürdig sei. "Das Denkmalamt hätte sich gemeldet, wenn dies der Fall gewesen wäre", meinte Villinger. "150 Jahre alte bäuerliche Anwesen gibt es einige." Der Bebauungsplan besage außerdem nicht, dass das bestehende Gebäude zwingend abgerissen wird. Es sei auch denkbar, dieses zu erhalten. Der Bauzustand sei allerdings sehr schlecht. Die Stahlträger im Erdgeschoss hätten Rostschäden, im Keller habe man bereits Stützen anbringen müssen. Für einen Abbruch sei ein Bauantrag notwendig. Villinger gab zu bedenken, dass ein Neubau in gleicher Dimension schon heute auch ohne Bebauungsplan möglich wäre. Auch bei der historischen Brunnenanlage auf dem Areal sehe man keine Denkmalschutzwürdigkeit, so der Planer: "Wenn es aber gefordert wird, wird die Anlage erhalten."

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Ebenfalls gefragt wurde, ob Lärmbelästigungen zu erwarten seien. Da ein allgemeines Wohngebiet geplant sei, seien keine "emissionsrechtlichen Konflikte" zu erwarten, so Villinger. Zur Frage, ob geschützte Tierarten auf dem Areal vorkommen, verwies der Fachmann auf eine artenschutzrechtliche Untersuchung. Es seien in den Gebäude keine brütenden Vogelarten, Fledermäuse und Eidechsen beziehungsweise keine Nachweise für diese Tiere festgestellt worden. "Von den Bedingungen her wären diese aber denkbar gewesen", so Villinger.

Ein weiteres Thema waren Rodungen entlang der Straße. Diese seien den Eigentümern aber von der Straßenbaubehörde auferlegt worden, so der Planer. Diese hätten unabhängig vom Bauvorhaben stattgefunden. Man könne aber nicht von Rodungen sprechen, da die Wurzeln noch im Boden seien.

Auch Behörden und Institutionen äußerten sich zu den Plänen: Hierbei ging es um die Zulässigkeit von nicht störenden Handwerksbetrieben, Dachneigungen, Firsthöhen, Artenschutz, die landschaftsgerechte Gestaltung der Baukörper, die Gestaltung der Einfriedungen, Versickerung von Niederschlag und Anmerkungen des städtischen Klimaschutzbeirates zur Energieversorgung. Letztere könnten aber nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Hier bedürfe es Absprachen mit den Eigentümern.

Ulrich Villinger kam zu dem Schluss: "Es sprechen keine grundlegenden städtebaulichen Belange substanziell gegen den Bebauungsplan." So sah es schließlich auch der Gemeinderat. Bei sieben beziehungsweise acht Enthaltungen wurden der Bebauungsplan als Satzung und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

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