So begründet Landratsamt Nein zu Einspruch gegen Kutschs Wahl
Unzulässig, zu spät und Quorum verfehlt: Darum wurde der Einspruch zurückgewiesen.

Eppelheim/Heidelberg. (fhs) Mit "unzulässig" und "unbegründet" erklärte das Landratsamt nun auch offiziell, warum die Aufsichtsbehörde den Einspruch gegen die Eppelheimer Bürgermeisterwahl zurückgewiesen hat. Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat sich laut Landratsamtssprecherin Silke Hartmann erst jetzt öffentlich dazu geäußert.
Zuvor hatte das Amt erst den
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