Wegen wiederholter Überweisung von Geld auf das eigene Konto ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Arbeitsagentur in Mühlacker (Enzkreis) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Pforzheim. (dpa/lsw) Wegen wiederholter Überweisung von Geld auf das eigene Konto ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Arbeitsagentur in Mühlacker (Enzkreis) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 25-Jährige sei bei dem Prozess am Donnerstag im Amtsgericht Pforzheim geständig gewesen und habe ein notarielles Schuldanerkenntnis abgegeben, sagte Richter
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