Heidelberg-Wieblingen. (pol/rl) Ermittlungen zufolge liegt im Fall des ertrunkenen vierjährigen Jungen kein Fremdverschulden vor. Der Vierjährige war am Sonntag, 18. Mai, in einen Wieblinger Gartenpool gefallen und darin ertrunken. Laut Polizei liegen keine Hinweise auf eine unsachgemäße Absicherung des Pools durch den Eigentümer vor. Den Kriminaltechniken zufolge, war der Junge erst über einen