Poser raste mit 106 km/h durch 50er-Zone und Polizei-Kontrolle
Die Polizei kontrollierte verstärkt im Stadtgebiet. Etliche Autos wurden aus dem Verkehr gezogen.

Heilbronn. (RNZ/pol) Die Arbeitsgruppe "Poser und Raser" des Heilbronner Polizeireviers kontrollierte am Donnerstag wieder zielgerichtet im Stadtgebiet. Vier Streifenbesatzungen waren im Einsatz und überprüften zwischen 18 und 1.30 Uhr am Freitag rund 50 Autos sowie drei Zweiräder. In 15 Fällen wurden Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt.
Spitzenreiter war ein 26-Jähriger, der mit seinem 200 PS starken weißen Mercedes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als das Doppelte überschritt – er war mit 106 unterwegs. Der Fahrer war bereits im Vorfeld bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgefallen, konnte aber im Stadtverkehr nicht angehalten werden. Ihn erwartet nun außer einem Bußgeldverfahren auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen.
Zwei weitere Fahrer werden mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Ein 21 Jahre alter Fahrer mit seinem 272 PS starken weißen Audi A6 fuhr 35 und ein 24-Jähriger mit seinem 260 PS starken BMW 530d 31 km/h zu schnell im Stadtgebiet. Weiterhin ahndeten die Beamten unter anderem Verstöße wegen Handynutzung am Steuer, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Fahrens über rote Ampeln.
In vier Fällen wurde unnötiger Lärm mit den Fahrzeugen verursacht. Bei sieben Fahrzeugen wurden Mängel entdeckt, darunter ein Auto, dessen Betriebserlaubnis hierdurch erlosch. Insgesamt wurden 15 Platzverweise für den Innenstadtbereich ausgesprochen.
Die Fahrer sind meist junge Männer
Erneut konnte der Bereich Wohlgelegen als Ausgangspunkt für Poserfahrten und Treffpunkt der Szene festgestellt werden. Außer der unnötig hervorgerufenen Lärmbelästigung stellt insbesondere das riskante Fahrverhalten der überwiegend jungen, männlichen Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar, sagt die Polizei.
Selbst Fahrverbote halten die Betroffenen nicht davon ab, sich mit ihren Fahrzeugen im innerstädtischen Bereich zu bewegen. Daher prüft die Polizei in jedem Einzelfall nicht nur die relevanten Ordnungswidrigkeiten und möglichen Straftatbestände, sondern auch die individuellen Sanktionsmöglichkeiten in Bezug auf Personen und Fahrzeuge. Entsprechende Anträge werden bei den zuständigen Behörden gestellt.
"Die Erfahrungen aus solchen Kontrollen scheinen leider zu bestätigen, dass es sich zumindest bei einem Teil um unverbesserliche Fahrzeuglenker handelt, denen im Einzelfall und in letzter Konsequenz nur mit harten Sanktionen und niederschwellig anzuwendenden rechtlichen Möglichkeiten, wie Fahrerlaubnisentzug wegen fehlender charakterliche Eignung oder Beschlagnahme des Kraftfahrzeugs, beizukommen ist", sagte Polizeipräsident Frank Spitzmüller.