Was beim Abkühlen in der Sommerhitze erlaubt ist
Aus hygienischen Gründen sollte man nicht in öffentlichen Brunnen baden. Die Stadt Eberbach sagt: "Dafür gibt es das Freibad."

Von Carmen Oesterreich
Eberbach. Seit Wochen verzeichnen die Meteorologen Hitzeperioden mit hochsommerlichen bis tropischen Temperaturen über 30 Grad. Da hängt sich mancher ein kühlendes feuchtes Tuch in den Nacken, steckt die Füße in mit Eiswasser gefüllte Eimer, lässt über seine Pulsadern kaltes Wasser fließen und bewegt sich so wenig wie möglich.
Muss man raus aus den noch erträglichen "vier Wänden" zu Hause oder bei der Arbeit, lechzt man schnell nach Wasser. Zum Trinken und Kühlen. Da ist der Brunnen so nah.
Das dachte sich auch Mischlingshund Sandi. Der ist mit seinem Frauchen aus Karlsruhe zu Besuch und konnte am Lindenplatz dem kühlen Nass nicht widerstehen. Schwups, war er drin. Süß.
Erst regt sich Mitleid und Verständnis mit dem sichtbar unter der Hitze leidenden Tier, dann aber, beim Blick in die Runde weiterer, teils angeekelt schauender Touristen, keimt die Frage: "Darf er das?"
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Zur "Benutzung öffentlicher Brunnen" steht in Paragraf 9 der Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach, dass öffentliche Brunnen "nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung" benutzt werden dürfen. "Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen." Für Sandi ist der Zweck klar: Abkühlung! Einen Tag später wurde von Passanten beobachtet, wie eine Mutter ihrem Kleinkind die Windel auszog und es im Brunnen spielen ließ. Auch dies ist angesichts der Hitze nachvollziehbar. Aber: Darf die Mutter das?
Zur Inbetriebnahme des von Hermann Koziol gestalteten Brunnens am Lindenplatz am 4. Oktober 1989 war der Name "Badbrunnen" im Gespräch. Diese Idee wurde verworfen, weil der Laufbrunnen in der Unteren Badstraße 23 schon so heißt. Also nichts mit "nomen est omen". In Dokumenten des Stadtarchivs wird er "Brunnen Eberbacher Waschfrauen" genannt, im Tourismus-Flyer zur Kunst in der Stadt als "Brunnen Eberbacher Waschfrauen an der Bleiche" bezeichnet. Diese sind auch zu sehen: als Bronzeelemente in Verbindung zu Sandstein, Quelle und Bad.
Von Carmen Oesterreich
Eberbach. Seit Wochen verzeichnen die Meteorologen Hitzeperioden mit hochsommerlichen bis tropischen Temperaturen über 30 Grad. Da hängt sich mancher ein kühlendes feuchtes Tuch in den Nacken, steckt die Füße in mit Eiswasser gefüllte Eimer, lässt über seine Pulsadern kaltes Wasser fließen und bewegt sich so wenig wie möglich.
Muss man raus aus den noch erträglichen "vier Wänden" zu Hause oder bei der Arbeit, lechzt man schnell nach Wasser. Zum Trinken und Kühlen. Da ist der Brunnen so nah.
Das dachte sich auch Mischlingshund Sandi. Der ist mit seinem Frauchen aus Karlsruhe zu Besuch und konnte am Lindenplatz dem kühlen Nass nicht widerstehen. Schwups, war er drin. Süß.
Erst regt sich Mitleid und Verständnis mit dem sichtbar unter der Hitze leidenden Tier, dann aber, beim Blick in die Runde weiterer, teils angeekelt schauender Touristen, keimt die Frage: "Darf er das?"
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Zur "Benutzung öffentlicher Brunnen" steht in Paragraf 9 der Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach, dass öffentliche Brunnen "nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung" benutzt werden dürfen. "Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen." Für Sandi ist der Zweck klar: Abkühlung! Einen Tag später wurde von Passanten beobachtet, wie eine Mutter ihrem Kleinkind die Windel auszog und es im Brunnen spielen ließ. Auch dies ist angesichts der Hitze nachvollziehbar. Aber: Darf die Mutter das?
Zur Inbetriebnahme des von Hermann Koziol gestalteten Brunnens am Lindenplatz am 4. Oktober 1989 war der Name "Badbrunnen" im Gespräch. Diese Idee wurde verworfen, weil der Laufbrunnen in der Unteren Badstraße 23 schon so heißt. Also nichts mit "nomen est omen". In Dokumenten des Stadtarchivs wird er "Brunnen Eberbacher Waschfrauen" genannt, im Tourismus-Flyer zur Kunst in der Stadt als "Brunnen Eberbacher Waschfrauen an der Bleiche" bezeichnet. Diese sind auch zu sehen: als Bronzeelemente in Verbindung zu Sandstein, Quelle und Bad.
Pressesprecherin Martina Birkelbach klärt auf: "Mit Zweckbestimmung ist gemeint, dass zum Beispiel keine Wasserentnahme über das übliche Maß hinaus stattfinden darf." Gießkannen oder Eimer füllen, das ist schon zu viel. Der Zweck eines öffentlichen Brunnens diene vorrangig der "Verschönerung des Stadtbildes" und "als Sehenswürdigkeit".
So sah es auch der 1989 aktive Bürgermeister Horst Schlesinger: Für ihn setzte der Brunnen laut Eberbacher Zeitung vom 7. Oktober 1989 einen "Akzent zugunsten eines höheren Erlebniswertes". Niemand werde etwas dagegen haben, wenn "Personen mal die Füße ins Wasser stellen oder Kinder darin planschen. Aber das Baden ist – auch unter Sicherheitsaspekten – nicht angeraten", so Birkelbach. Der Boden könne rutschig sein, eine Wasserleitung im Becken zur Stolpergefahr werden.
Auch hygienische Gründe sprechen gegen das Baden im Brunnen, etwa durch die Verbreitung von Keimen, insbesondere aber von gefährlichen Darmbakterien.
18 Brunnen gibt es in Eberbach. Nur vier davon werden mit gespeichertem Wasser versorgt. Die übrigen 14 Brunnen sind ans Trinkwassernetz angeschlossen. Im Durchschnitt laufen dabei jedes Jahr 9700 Kubikmeter Frischwasser durch die Rohre und Schläuche.
Dennoch ist es wohl kaum ratsam, das Wasser zu trinken. Die Wasserqualität wird nicht überprüft, das zirkulierende Wasser weder gefiltert noch chemisch gereinigt.
Zwar werde das Ordnungsamt nicht gegen Hundehalter vorgehen, wenn ein Hund wie Sandi in den Brunnen springt. Bei Fellnasen mit langem Haar wie Setter oder Collies sollten die Besitzer jedoch bedenken, dass Fellhaare die Pumpen verstopfen könnten.
Ob Baby oder Bobtail: Auch Rücksicht am Brunnen ist ein Gebot der Gesellschaft. Niemand in der Nähe sollte sich durch Nacktpopo- oder Fellbaden belästigt oder gestört fühlen. Birkelbach deutlich: "Der Brunnen dient nicht zum Baden – dafür gibt es unser Freibad."
Mit Hunden sollte man bei diesen Hundstagen übrigens möglichst in den kühleren Morgen- oder Abendstunden unterwegs sein. Sie brauchen stets genügend frisches Trinkwasser. Ihre Pfoten und Beine kann man mit Wasser benetzen oder ein feuchtes Tuch sanft darumlegen. Sollte ein Hund mit seinem gesamten Körper auf einem feuchten Tuch liegen wollen, wird er diesen Platz freiwillig selbst wählen. Zwingen sollte man ihn dazu nicht.
Auch wenn wir gerade sehr unter der Sommerhitze leiden: Hitze kannten schon die alten Römer. Zur Zeit des römischen Reichs nannten sie die Tage zwischen 23. Juli und 23. August Hundstage. Sie leiteten diese Bezeichnung vom Sternbild "Großer Hund" ab, da es damals in dieser Zeitspanne deutlich am Nachthimmel zu sehen war.
Gegen laue Nächte unterm Sternenhimmel hat auch ein Hund nichts. Aber wir schweifen vom Thema ab. Der Wetterbericht laut Deutschen Wetterdienst für heute in Baden-Württemberg: Am Samstag im Süden stark bewölkt bis wolkig, letzte Schauer zwischen Bodensee und Allgäu in den Frühstunden, im Norden heiter. Höchsttemperaturen 24 bis 27, im Bergland 20 bis 24 Grad. Am Sonntag sonnig bis heiter, Höchsttemperaturen 25 bis 29 Grad. Einem Ausflug an umliegende Badeseen steht nichts im Wege.