"Die Anlagen werden höher und kommen immer näher"
Bürgerinitiative BGN kritisiert Entscheidung zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen

Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) "Die Anlagen werden immer höher und die Abstände immer geringer – und das alles geht natürlich zu Lasten von uns Bürgern im ländlichen Raum." Mit diesen Worten kommentierte die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) Hardheim am Dienstag die Entscheidung der schwarz-roten Koalition, die eigentlich fest vorgesehene 1000-Meter-Abstandsregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden nun doch nicht verbindlich festzuschreiben. "Wir werden dessen ungeachtet weiter entschlossen gegen den geplanten Windpark am Kornberg kämpfen", unterstrich BGN-Vorsitzender Dieter Popp gegenüber der RNZ.
Nach langen Verhandlungen wurde in der Regierungskoalition am Montag eine Einigung über Mindestabstände für Windräder an Land erzielt. Im Baugesetzbuch soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, so dass einzelne Bundesländer weniger als 1000 Meter vorschreiben können. In Baden-Württemberg gilt ein Orientierungswert von 700 Metern. Die bestehende und schärfere bayerische Regelung – dort gilt ein Abstand von Höhe der Anlage mal zehn – soll davon unberührt bleiben.
Die Koalition hatte sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die 1000 Meter Mindestabstand bundesweit verpflichtend zu machen, die Bundesländer aber plädierten für eigene Regelungen. Der Einigung zufolge sollen die Länder nun selbst entscheiden, ob mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern bei ihnen eingehalten werden müssen. Hintergrund ist der politische Wille, den zuletzt stockenden Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen.
"Sind wir gegenüber den Menschen in Bayern Bürger zweiter Klasse?" Dieter Popp kritisiert die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorgaben. Und er gibt zu bedenken: "Raus aus der Kohle, raus aus dem Atomstrom. Doch woher soll unser Strom kommen, wenn die Sonne gerade nicht scheint und der Wind nicht weht?"
Dennoch sieht er aufgrund der Entscheidung keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken – im Gegenteil. "Wir haben in diesem Jahr so bedeutende artenschutzrechtliche Beobachtungen gemacht wie noch nie." So seien rund um das betreffende Gebiet am Kornberg brütende Uhus, Wespenbussarde sowie Rot- und Schwarzmilane beobachtet worden. Die BGN werde ihre intensiven Beobachtungen weiter fortführen. Unverändert Bestand hätten zudem die Bedenken in Sachen Flugsicherheit, die sowohl von der Bürgerinitiative als auch vom Flugsportclub Walldürn geteilt würden.
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Die BGN werde das Genehmigungsverfahren weiter kritisch verfolgen und habe deshalb Akteneinsicht beim Landratsamt beantragt, sagte Popp abschließend.



