Windpark am Kornberg

"Die Anlagen werden höher und kommen immer näher"

Bürgerinitiative BGN kritisiert Entscheidung zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen

19.05.2020 UPDATE: 20.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Wie nah an Wohnhäusern dürfen Windräder stehen? Der Bund gibt den Ländern die Freiheit, die 1000-Meter-Grenze zu unterschreiten. Foto: Rüdiger Busch

Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) "Die Anlagen werden immer höher und die Abstände immer geringer – und das alles geht natürlich zu Lasten von uns Bürgern im ländlichen Raum." Mit diesen Worten kommentierte die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) Hardheim am Dienstag die Entscheidung der schwarz-roten Koalition, die eigentlich fest vorgesehene 1000-Meter-Abstandsregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden nun doch nicht verbindlich festzuschreiben. "Wir werden dessen ungeachtet weiter entschlossen gegen den geplanten Windpark am Kornberg kämpfen", unterstrich BGN-Vorsitzender Dieter Popp gegenüber der RNZ.

Nach langen Verhandlungen wurde in der Regierungskoalition am Montag eine Einigung über Mindestabstände für Windräder an Land erzielt. Im Baugesetzbuch soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, so dass einzelne Bundesländer weniger als 1000 Meter vorschreiben können. In Baden-Württemberg gilt ein Orientierungswert von 700 Metern. Die bestehende und schärfere bayerische Regelung – dort gilt ein Abstand von Höhe der Anlage mal zehn – soll davon unberührt bleiben.

Die Koalition hatte sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die 1000 Meter Mindestabstand bundesweit verpflichtend zu machen, die Bundesländer aber plädierten für eigene Regelungen. Der Einigung zufolge sollen die Länder nun selbst entscheiden, ob mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern bei ihnen eingehalten werden müssen. Hintergrund ist der politische Wille, den zuletzt stockenden Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen.

"Sind wir gegenüber den Menschen in Bayern Bürger zweiter Klasse?" Dieter Popp kritisiert die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorgaben. Und er gibt zu bedenken: "Raus aus der Kohle, raus aus dem Atomstrom. Doch woher soll unser Strom kommen, wenn die Sonne gerade nicht scheint und der Wind nicht weht?"

Dennoch sieht er aufgrund der Entscheidung keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken – im Gegenteil. "Wir haben in diesem Jahr so bedeutende artenschutzrechtliche Beobachtungen gemacht wie noch nie." So seien rund um das betreffende Gebiet am Kornberg brütende Uhus, Wespenbussarde sowie Rot- und Schwarzmilane beobachtet worden. Die BGN werde ihre intensiven Beobachtungen weiter fortführen. Unverändert Bestand hätten zudem die Bedenken in Sachen Flugsicherheit, die sowohl von der Bürgerinitiative als auch vom Flugsportclub Walldürn geteilt würden.

Auch interessant
Windpark Hardheim/Höpfingen: Die Zeag macht jetzt ernst
Windpark Kornberg: So kritisch sieht die BI Windkraftgipfel und Windatlas
Windpark Kornberg: BI will weiter gegen Windräder kämpfen
BI zum Windpark "Kornberg": "Wir werden uns weiter für den Schutz unserer Heimat einsetzen"
Windpark Kornberg: Trotz Bedenken Grünes Licht für neuen Verfahrensweg

Die BGN werde das Genehmigungsverfahren weiter kritisch verfolgen und habe deshalb Akteneinsicht beim Landratsamt beantragt, sagte Popp abschließend.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.