Walldürn

Im Altheimer "Gütleinsäcker III" entstehen 15 neue Bauplätze

Spatenstich zur Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Altheimer Baugebiets

19.04.2018 UPDATE: 20.04.2018 06:00 Uhr 52 Sekunden

Bürgermeister Markus Günther und Ortsvorsteher Hubert Mühling beim Spatenstich zur Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Altheimer Neubaugebiets "Gütleinsäcker III" zusammen mit Vertretern der beteiligten Firmen. Foto: Adrian Brosch

Walldürn-Altheim. (adb) 15 Bauplätze umfasst der zweite Bauabschnitt des Altheimer Neubaugebiets "Gütleinsäcker III" (Begonienstraße), dessen Erschließung am Mittwochmorgen der symbolische erste Spatenstich einleitete.

"Mit dieser Maßnahme decken wir einen Riesen-Bedarf an Wohnraum", betonte Bürgermeister Markus Günther und erinnerte daran, dass nach dem Gemeinderatsbeschluss zunächst mit der partiellen Erschließung des Gebiets begonnen wurde. Insgesamt werden Kanalrohre über rund 250 Meter (DN 300) verlegt. Die Asphalttragschicht beträgt etwa 1200 Quadratmeter, weiterhin werden zehn Lichtpunkte errichtet.

Die Kosten belaufen sich auf 450.000 Euro. Planung und Bauleitung obliegen dem Ingenieurbüro Walter & Partner GbR (Tauberbischofsheim), während die Tiefbauarbeiten von der Firma Henn GmbH (Buchen) ausgeführt werden. "Es wird schon kräftig Hand angelegt", berichtete Günther und zeigte sich "hocherfreut" über das Projekt, das "in einer der schönsten Lagen des Stadtgebiets mit Blick auf das Bauland" verwirklicht werde. Erfreut hielt Ortsvorsteher Hubert Mühling fest, dass im Gegensatz zu anderen Neubaugebieten nicht in starker Hanglage, sondern auf einer relativ ebenen Fläche Häuser und Straßen entstehen.

Die Umsetzung soll bis Juli geschehen sein. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt dabei über das Stadtbauamt in Rücksprache mit der Altheimer Ortschaftsverwaltung, die durch Ortsvorsteher Hubert Mühling vertreten war. "Mit der Erschließung des Baugebiets ‚Gütleinsäcker III‘ haben wir den zahlreichen Interessenten Rechnung getragen", konstatierte Mühling und dankte dem Gemeinderat für die Anordnung zur weiteren Erschließung.

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