Auto- und Lkw-Fahrer missachten vielfach Sperrung am Kreisel
Der Gehweg am Kreisverkehr in der Wilhelm-Röntgen-Straße wird um 150 Meter in Richtung Aussiedlerhöfe verlängert.
Walldürn. (rjs) Seit am Mittwoch die Arbeiten zur Verlängerung des Gehwegs am Kreisverkehr in der Wilhelm-Röntgen-Straße begonnen haben, ist dort regelmäßig zu beobachten, wie Verkehrsteilnehmer die Beschilderung eher als Empfehlung interpretieren und das Durchfahrverbot missachten.
Immer wieder biegen Auto- und Lkw-Fahrer vom Kreisverkehr in Richtung Bundesstraße B27 ab, obwohl die Abzweigung in Richtung Buchen gesperrt ist. Die durchgestrichenen Fahrtrichtungen auf den großen Hinweistafeln und die mit Schrankenzäunen und Verbotsschild verstellte Fahrbahn lassen daran eigentlich keinen Zweifel aufkommen.
Trotzdem umfahren zahlreiche Verkehrsteilnehmer die Absperrung und die Verkehrsinsel, um auf der Gegenfahrbahn in Richtung Bundesstraße zu gelangen. Für die Angestellten der Firma Alfred Link Hoch- und Tiefbau (Walldürn) ist das nicht nur ärgerlich, weil es die Arbeiten behindert.
Die Missachtung der Sperrung kann für sie auch schnell zur Gefahr werden, wenn sich plötzlich Fahrzeuge auf engstem Raum begegnen, wo sie sich eigentlich nicht begegnen sollten. Mitunter ratloses Kopfschütteln und Gestikulieren war deshalb bei den Bauarbeitern zu beobachten, wenn wieder ein Verkehrsteilnehmer nicht der ausgeschilderten Ausweichroute folgte, sondern unerlaubt abkürzte.
Während der voraussichtlich vierwöchigen Bauphase wird der Verkehr stadtauswärts über die Wilhelm-Röntgen-Straße, die Landesstraße L518 und die Würzburger Straße in Richtung Bundesstraße B27 umgeleitet. Wer mit dem Pkw von Höpfingen oder Buchen kommend von der Bundesstraße nach Walldürn abfahren will, kann dagegen die Anschlussstelle "Mitte" uneingeschränkt nutzen. Lkw-Fahrer dürfen von Höpfingen kommend nicht in Richtung Stadtmitte abbiegen. Sie müssen auf die Abfahrten "Nord" oder "Panzerstraße" ausweichen.
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Wer als Autofahrer das Durchfahrverbot am Kreisverkehr missachtet und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Für Lkw-Fahrer wird die doppelte Summe fällig.