Täter muss sechseinhalb Jahre in die Psychiatrie (Update)
Der geständige 30-Jährige muss seine Strafe in der forensischen Psychiatrie verbüßen. Ein Sachverständiger attestierte ihm "seelische Abartigkeit".

Von Caspar Oesterreich
Mosbach. Zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung wurde gestern ein 30-Jähriger vor dem Mosbacher Landgericht verurteilt. Die 8. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Michael Haas ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages gab
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