Schlachthof-Skandal in Tauberbischofsheim

Mängel waren seit 2015 bekannt

Regierungspräsidium hatte tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt - Betreiber legte aber Widerspruch ein

22.03.2018 UPDATE: 23.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute

Die Polizei hatte nach Vorwürfen der Tierquälerei den Schlachthof in Tauberbischofsheim nach Beweismitteln durchsucht. Foto: dpa

Tauberbischofsheim. (dpa/PM) In dem nach einem Tierschutzskandal geschlossenen Schlachthof in Tauberbischofsheim dürfen weiterhin keine Tiere getötet werden. Die Abstimmung zwischen dem Betreiber und den Behörden laufe noch, sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart. Betroffen seien "Vorbereitungen um bauliche und technische Veränderungen sowie organisatorische Festlegungen". Details nannte sie nicht. Der Schlachthof war im Februar geschlossen worden. In der vergangenen Woche hatten sich Behördenvertreter bei einem Besuch über die Lage informiert.

Der Schlachthof gehört zur Firma OSI mit Europa-Sitz in Gersthofen. Der Verein "Soko Tierschutz" aus Augsburg hatte in dem Unternehmen mit versteckter Kamera gefilmt - die Videos sollen belegen, dass etwa Tiere vor der Schlachtung nicht ausreichend betäubt sowie nicht zugelassene Geräte eingesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Mosbach ermittelt.

"Die Entscheidung über die Wiedereröffnung des Schlachthofs obliegt alleine den zuständigen Veterinärbehörden. Die laufenden Ermittlungen stehen dem nicht entgegen", sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Der Betreiber hatte gegen die Schließungsanordnung des Landratsamts Widerspruch eingelegt.

Konkret besteht gegen den Betrieb und gegen die vor Ort eingesetzten Tierärzte der Verdacht von Verstößen gegen die Tierschutzschlachtverordnung, wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilt. Bereits bei einem Monitoring im Jahr 2015 hatte das Regierungspräsidium bei dem Tauberbischofsheimer Betrieb tierschutzrechtliche Mängel festgestellt.

Statt die aufgezeigten Verfehlungen zu beheben, legte der Betreiber Widerspruch gegen die Verfügung des Landratsamts ein. Die abschließende Entscheidung in diesem Fall steht heute - drei Jahre später - noch aus. Bekannt wurde dies nach einem Antrag der FDP/DVP, der grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit des Kontrollsystems der Veterinärverwaltung und zu deren Personalausstattung aufwerfen soll.

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