Pfalzgrafenstift Mosbach

Stadträte wollen mehr Transparenz

Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen zum Pfalzgrafenstift - Ministerium: Richtlinien soll Spielraum bei der Umsetzung eröffnen

27.10.2017 UPDATE: 28.10.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden

Das Pfalzgrafenstift soll, so hat es der Mosbacher Gemeinderat beschlossen, den angestammten Ort in der Innenstadt verlassen und auf dem Gelände der Johannes-Diakonie neu gebaut werden. Jedoch findet dieses Vorhaben schon seit Monaten Kritik. Foto: Alexander Rechner

Von Alexander Rechner

Mosbach. Die Zukunft des Pfalzgrafenstifts ist derzeit das wohl am meisten diskutierte Thema in Mosbach. Es bewegt die Gemüter vieler Bürger. An welchem Standort das Alten-Pflegezentrum künftig beheimatet sein soll, daran scheiden sich die Geister.

Der Gemeinderat gab in seiner Juli-Sitzung grünes Licht für einen Ersatzneubau auf dem Gelände der Johannes-Diakonie. Mit der Entscheidung sind die Tage des Pfalzgrafenstifts am angestammten Ort in der Altstadt gezählt. Hingegen erhebt die danach ins Leben gerufene Bürgerinitiative (BI) "Menschen helfen Menschen, Mosbach" (laut und deutlich) die Forderung, den gefassten Beschluss über den Ersatzneubau der Pflegeeinrichtung Pfalzgrafenstift auf dem Gelände der Johannes-Diakonie neu zu verhandeln. Hierzu hat die BI einen Einwohnerantrag mit knapp 1500 Unterschriften auf 167 Listen an Oberbürgermeister Michael Jann zugestellt.

Soll das Pfalzgrafenstift immer noch auf dem Gelände der Johannes-Diakonie neu gebaut werden? Haben die Stadträte in der Zwischenzeit ihre Meinung geändert? Wie bewerten die vier im Mosbacher Gemeinderat vertretenen Fraktionen den bisherigen Entscheidungsprozess? Mit den Fraktionsvorsitzenden suchten wir das Gespräch und fragten zu diesem Thema nach.

Ein Rückblick: Die seit 2009 gültige und 2011 veröffentlichte Landesheimbauverordnung bedingt im Pfalzgrafenstift die baulichen Veränderungen. Der wesentliche Inhalt der knapp fünfseitigen Verordnung: "Soweit Heime keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereitstellen, muss für alle Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen." So wird es in Paragraf 3 vorgeschrieben. Um aus den bis dahin üblichen Zwei-Bett-Zimmern die geforderten Einzelzimmer zu machen, bekommen die Betreiber in der Regel zehn Jahre Übergangsfrist.

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Im Jahr 2015 hat die baden-württembergische Landesregierung dazu "ermessenslenkende Richtlinien" verabschiedet. Dort wird auf 42 Seiten die Anwendung der Landesheimbauverordnung konkretisiert. "Mit den ermessenslenkenden Richtlinien ist für die Heimaufsichtsbehörden vor Ort im Einzelfall ausreichend Spielraum eröffnet, Besonderheiten des Einzelfalles bei der Umsetzung zu berücksichtigen", erläuterte Nikolai Worms, Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg gestern auf Nachfrage der Rhein-Neckar-Zeitung.

Die zentralen neuen Standards, wie die Einzelzimmer oder Wohngruppen, bestimmen diese Richtlinien allerdings nicht neu. Diese Vorgaben sind dem Ministeriumssprecher zufolge schon in der seit September 2009 geltenden Landesheimbauverordnung geregelt. "Die Richt-linie zeigt allenfalls Erleichterungen bei der Umsetzung auf", sagt Nikolai Worms.

Keinen Zweifel lässt der Ministeriumssprecher an dem Willen der Landesregierung aufkommen, die Verordnung zu realisieren. In Stuttgart ist man davon überzeugt, dass die Umsetzung zu "einer zukunftsfähigen und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichteten Pflegeheimstruktur beiträgt". Konkrete Ausführungen zum Einzelfall "Pfalzgra-fenstift" konnte und wollte der Sprecher nicht machen.

Wie es nun in Mosbach weiter geht - darüber können sich die Bürger auch in einer Veranstaltung am Dienstag, 7. November, auf dem Gelände der Johannes-Diakonie informieren. Auf dem Tisch liegt nun der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative. Das Thema geht also in die nächste Runde und wird sicherlich weiterhin für Gesprächsstoff sorgen.

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