Notbremse im Neckar-Odenwald-Kreis

Notbetreuung muss ab Freitag eingerichtet werden (Update)

Für die Kindergärten im Neckar-Odenwald-Kreis ist die Situation zurzeit nur schwer planbar.

27.04.2021 UPDATE: 28.04.2021 10:00 Uhr 2 Minuten, 48 Sekunden
Vielleicht müssen die Kindergärten und Schulen am Freitag geschlossen werden beziehungsweise in die Notbetreuung wechseln, vielleicht aber auch nicht. Das ist für Betreuungseinrichtungen und vor allem Eltern eine sehr angespannte Situation. Archivfoto: Stephanie Kern

Von Stephanie Kern

Neckar-Odenwald-Kreis. Seit dem vergangenen Samstag ist die Bundesnotbremse in Kraft, überall in Deutschland. In dem Gesetz ist einheitlich geregelt, wann der Regelbetrieb in Schulen und Kindergärten einzustellen ist, nämlich dann, wenn die Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreitet. In der Nacht von Sonntag auf Montag vermeldete das Robert-Koch-Institut einen Wert von 176,8. Das bedeutet, dass am Montag der Grenzwert von 165 erstmals überschritten wurde. Verlangsamt sich das Infektionsgeschehen im Neckar-Odenwald-Kreis nicht deutlich, könnten Kindergärten und Schulen ab Freitag in den Notbetreuungsbetrieb wechseln. Das bestätigte nun am Mittwoch der Neckar-Odenwald-Kreis. >>> Welche Regelung gelten, lesen Sie hier <<<

"Wir haben die Einrichtungen und auch die Eltern schon in der vergangenen Woche informiert und das Prozedere erklärt", berichtet Nicola Christ, die bei der katholischen Verrechnungsstelle Obrigheim Geschäftsführerin im Bereich Kindergärten ist. Auch am Montag wollte man an die Eltern wieder eine Information darüber herausgeben, dass nun der Ernstfall eintreten könnte. "Dass alles so kurzfristig ist, ist für alle anstrengend", sagt Christ. "Unsere Tendenz und unsere Hoffnung ist schon, dass die Kindergärten so lange wie möglich offen sind, weil wir die Not der Eltern sehen. Aber wir haben leider keinen Spielraum."

Wenn Kindergärten geschlossen werden, sollen – so heißt es zumindest aus dem baden-württembergischen Bildungsministerium – die gleichen Standards für die Notbetreuung gelten wie für den Lockdown nach dem 16. Dezember. Jeder, der arbeiten muss (auch im Homeoffice), hat für die Dauer seiner Arbeitszeit Anspruch auf Notbetreuung der Kinder.

Die Verrechnungsstelle hat auch schon viel Erfahrung mit geschlossenen Kindergärten, denn im Landkreis Heilbronn sind die Einrichtungen schon zu. "Man merkt, dass die Erfahrungen in Bezug auf den Wechsel in den Notbetrieb da sind", beschreibt Nicola Christ. Da die Eltern von den Schließungen betroffen und zum Teil auch frustriert sind, würden aber immer Gespräche nötig sein. "Reibungslos wird es nie laufen können."

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In der Gemeinde Waldbrunn hat man die Eltern ebenfalls schon auf die Schließung vorbereitet. "Die Reaktionszeit ist natürlich gering", gibt Bürgermeister Markus Haas zu bedenken. Hauptamtsleiterin Andrea Friedel-Wäsch hat sogar schon dafür gesorgt, dass den Eltern alle Formulare für die Notbetreuung zugehen. "Wir haben auch schon Rückmeldungen; es sind vor allem dieselben Familien wie im letzten Lockdown, die die Notbetreuung brauchen." Die neue Regelung der Bundesnotbremse sei schwierig zu handhaben, bestätigt sie. "Wir sind täglich im Gespräch mit den Einrichtungen und bereiten alles für eventuelle Schließungen vor. Wir sind darauf eingestellt, aber für die Eltern ist das sicher viel schwieriger", meint Friedel-Wäsch.

Dieter Kautzmann ist Leiter der Abteilung Bildung und Generationen der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Mosbach. "Die neue Regelung macht Planungen und Betrieb nicht einfach – und das betrifft auch die Verlässlichkeit für die Eltern", lautet sein Fazit der Bundesnotbremse. Sobald der Grenzwert an drei Tagen überschritten wird, wird auch der kommunale Kindergarten in Mosbach in die Notbetreuung wechseln.

"Wir können nicht viel machen", berichtet auch Stefan Albert, der evangelische Pfarrer von Schefflenz, der aktuell auch Dallau und Auerbach mitbetreut. "Wir können nicht großartig planen, das war im vergangenen Jahr anders." Zumal die Regeln für die Notbetreuung relativ großzügig ausgelegt werden könnten.

Ganz konkret wird es im Landratsamt heute so ablaufen: Am Morgen werden die Inzidenzwerte, die das Robert Koch-Institut offiziell herausgibt, kontrolliert. Sollte die Inzidenz heute, also am Mittwoch, wieder über 165 liegen, stellt das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises das Überschreiten dieses Grenzwerts an drei aufeinanderfolgenden Tagen offiziell fest und macht dies unverzüglich öffentlich bekannt. "Das ist dann das Signal für die Schulträger und die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Anbieter von Kindertagespflege, dass sie die Einrichtungen für den Regelbetrieb nach einem Tag Puffer am Freitag schließen müssen", sagt Jan Egenberger, Pressesprecher des Landratsamtes. "37 neue Fälle am Dienstag deuten schon sehr darauf hin, dass es so sein wird, aber letztendlich müssen auch wir die Inzidenzberechnung des RKI abwarten."

Falls der Wert von 165 heute nicht wieder überschritten wird, bleiben Schulen und Kindergärten geöffnet – und das Zählen beginnt beim nächsten Überschreiten der 165 erneut. "Deshalb hoffen wir natürlich, dass wir es durch die Regelungen der Bundesnotbremse schaffen, die Zahl der Neuinfektionen nach unten hin zu stabilisieren", betont Egenberger. Nur so könne ein Hin und Her bei Schließungen und Öffnungen vermieden werden. Damit Schulen und Kindergärten wieder öffnen dürften, muss der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 fallen.

Update: Mittwoch, 28. April 2021, 10.02 Uhr


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