Neckar-Odenwald-Kreis

Diese strikten Regeln gelten auf den Wertstoffhöfen

Es soll nur das Nötigste entsorgt werden - Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach öffnen ab Montag - In Hardheim am 30. April

22.04.2020 UPDATE: 23.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Ab nächster Woche können die Wertstoffhöfe wieder genutzt werden. Zum Schutz vor Infektionen gelten strikte Regeln. So muss unter anderem eine Maske getragen werden. Foto: kwin

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach und Hardheim geschlossen. Gemäß der Vorgabe der Bund-Länder-Einigung vom 15. April gilt, dass die Kontaktbeschränkungen noch bis zum 3. Mai bestehen bleiben. Den Verantwortlichen der KWiN ist aber auch bewusst, dass in der Bevölkerung ein Entsorgungsbedarf besteht.

Insbesondere auch deshalb, weil aktuell viel an Häusern gearbeitet wird und dementsprechend Abfälle, insbesondere Bauschutt, anfallen. Vor diesem Hintergrund werden die Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach (Inast) ab Montag, 27. April, und in Hardheim ab Donnerstag, 30. April, wieder unter folgenden Bedingungen zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet:

> Alle Personen müssen bei der Anlieferung Maske tragen. Einfache Schutzmasken für Mund und Nase, auch selbstgefertigt, genügen. Dies gilt auch für gewerbliche Anlieferer und Lkw-Fahrer.

> Eine Anlieferung ist mit maximal zwei Personen im Fahrzeug möglich.

> Es gilt eine Zugangsbeschränkung: Maximal dürfen sich fünf Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof aufhalten.

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> Alle Personen müssen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern – auch beim Befüllen der Container – achten.

> Mit Wartezeiten ist zu rechnen. Während der Wartezeit darf das Fahrzeug nicht verlassen werden.

> Der Rückstauraum bei Warteschlangen ist begrenzt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Fahrzeuge abgewiesen, wenn der Rückstau in die öffentliche Zufahrtsstraße reicht oder die gewerblichen Anlieferungen erheblich gestört würden.

> Die Schadstoffsammelstelle öffnet wieder am Mittwoch, 6. Mai.

> Bei Nichtbeachtung der Bedingungen erfolgt eine Zurückweisung – den Anordnungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

> Ein Mitwirken aller ist notwendig - die KWiN ruft deshalb dazu auf, die Wertstoffhöfe nur in dringenden Fällen, wie einer Haushaltsauflösung, aufzusuchen. Bei der Möglichkeit zur Zwischenlagerung sollten die Wertstoffhöfe zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden. Nur so könnten große Menschenansammlungen und damit verbundene Wartezeiten und Einschränkungen vermieden werden. Das Verwaltungsgebäude in Buchen bleibt bis zum 2. Mai geschlossen.

Info: Fragen werden unter Telefon 06281/906-0 beantwortet.

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