Plus Mudau

Minigolfanlage darf derzeit nicht betrieben werden

Ein Verfahren am Verwaltungsgericht bremst den Freizeitbetrieb aus. Der Nachbarschaftsstreit zieht sich bereits seit einigen Jahren hin.

18.06.2025 UPDATE: 18.06.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Pächter Gerd Wollenschläger darf seine Außenterrasse nicht betreiben. Auch die Spielbahnen dürfen derzeit nicht genutzt werden. Fotos: Tanja Radan

Von Tanja Radan

Mudau. Wo normalerweise Minigolfspieler oder Gastronomiebesucher ein- und ausgehen, verhindert ein Absperrband den Zutritt: die Minigolfanlage im Wellerpfad und der zum Kiosk gehörende Biergarten dürfen derzeit nicht betrieben werden. Gäste können allenfalls im Gastraum des Gebäudes sitzen. Grund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

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