Minigolfanlage darf derzeit nicht betrieben werden
Ein Verfahren am Verwaltungsgericht bremst den Freizeitbetrieb aus. Der Nachbarschaftsstreit zieht sich bereits seit einigen Jahren hin.

Von Tanja Radan
Mudau. Wo normalerweise Minigolfspieler oder Gastronomiebesucher ein- und ausgehen, verhindert ein Absperrband den Zutritt: die Minigolfanlage im Wellerpfad und der zum Kiosk gehörende Biergarten dürfen derzeit nicht betrieben werden. Gäste können allenfalls im Gastraum des Gebäudes sitzen. Grund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
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