Drogendealer zu fünf Jahren Haft verurteilt
Der 24-Jährige soll mehrere Kilogramm Marihuana erworben und weiterverkauft haben. Auch Amphetamin und Kokain wurden sichergestellt.

Mosbach/Wertheim. (RNZ) Fünf Jahre hinter Gittern: Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde am Freitag ein 24-Jähriger vor der ersten Großen Jugendkammer verurteilt. Das teilte das Landgericht Mosbach in einer Pressemitteilung mit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, am 19. Oktober 2020 zusammen mit einem Mittäter acht Kilogramm Marihuana erworben und in den Bereich Wertheim gebracht zu haben. Davon seien rund 2,3 Kilogramm veräußert worden, der Rest habe zwei Tage später sichergestellt werden können: Denn am 21. Oktober 2020 hatte der Angeklagte zusammen mit seinem 20-jährigen Komplizen erneut Drogen gekauft. Diesmal erwarben die beiden rund ein Kilogramm feuchtes Amphetamin und etwa 250 Gramm Kokain in Wertheim, das etwas später allerdings im Rahmen einer Polizeikontrolle sichergestellt werden konnte.
Mit dem Urteil blieb die erste Große Jugendkammer etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Letzteres erachtete auch die Verteidigung als sinnvoll und beantragte eine Verurteilung nach Ermessen des Gerichts, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Auch der 20-jährige Mittäter wurde verurteilt. Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhängte das Gericht bereits Mitte April unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Bei ihm wurde ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Auch sein Urteil ist bereits rechtskräftig.
Insgesamt richtete sich die Anklage sogar gegen drei Männer, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht. Ein 24-Jähriger wurde ebenfalls im April wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.



