Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten
20-Jähriger wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt
Mosbach/Wertheim. (pm) Die Erste Große Jugendkammer am Landgericht Mosbach hat einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
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