Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten
20-Jähriger wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt

Mosbach/Wertheim. (pm) Die Erste Große Jugendkammer am Landgericht Mosbach hat einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.
Durch die einbezogene frühere Verurteilung war der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Diese wurde durch das heutige Urteil auf vier Jahre und zehn Monate (ohne Bewährung) erhöht.
Dem 20-Jährigen war zur Last gelegt worden, er habe gemeinschaftlich in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben. Im Einzelnen habe er am 19. Oktober 2020 zusammen mit einem Mittäter acht Kilogramm Marihuana erworben und in den Bereich Wertheim verbracht. Hiervon seien ca. 2,3 Kilogramm Marihuana veräußert worden, der Rest habe am 21. Oktober 2020 sichergestellt werden können. Am 21. Oktober 2020 habe er zusammen mit einem Mittäter rund ein Kilogramm feuchtes Amphetamin und rund 250 Gramm Kokain in Wertheim erworben, das im Rahmen einer Polizeikontrolle in Wertheim sichergestellt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe nach Ermessen des Gerichts und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Neben dem 20-Jährigen war ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger bereits am 1. April wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.



