Übergangsfrist zur Katzen-Kastration endet in knapp drei Monaten
In Mosbach müssen frei laufende Katzen bis zum 19. November kastriert, gekennzeichnet und registriert sein.
Mosbach. (stm) Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach hat in seiner Sitzung vom 14. Mai den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese tritt am 19. November, sechs Monate nach ihrer amtlichen Bekanntgabe, in Kraft. Bis zu diesem Termin müssen alle Freigängerkatzen kastriert, durch einen Mikrochip oder Tattoo gekennzeichnet und bei Tasso oder Findefix registriert
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