"Letzte Chance" für vorbestraften Drogendealer
Ein 23-Jähriger wird vor dem Landgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Mosbach. (cao) Wegen "bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" ist ein 23-Jähriger am Freitag vor der 1. Große Strafkammer am Mosbacher Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
"Sie haben großes, großes Glück, dass sie in den Genuss dieses Cannabiskonsumgesetzes kommen", machte die Vorsitzende
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