Kein Feuerwerk, kein Alkohol, keine Gruppen an Silvester
Das Ordnungsamt erlässt eine Allgemeinverfügung für Silvester und Neujahr.

Mosbach. (stm) Zur Vermeidung von größeren Menschenansammlungen in der Silvesternacht hat die Ortspolizeibehörde der Großen Kreisstadt Mosbach ein Verweil-, Alkohol- und Feuerwerksverbot per Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember ab 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr.
Feuerwerk in der Mosbacher Altstadt ist schon seit vielen Jahren verboten, da Fachwerkgebäude
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