Mosbach

Corona-Verstöße von Jugendlichen sind häufiger

Von früh bis spät und überall im Einsatz - Corona-Verordnungen lassen Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes wachsen

25.04.2021 UPDATE: 26.04.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 35 Sekunden
Viel ist derzeit nicht los in der Mosbacher Innenstadt. Dennoch wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mosbacher Ordnungsamts bei dem schönen Wetter noch etwas mehr Präsenz zeigen. Foto: Noemi Girgla

Von Noemi Girgla

Mosbach. Die Aufgaben der kommunalen Ordnungsämter werden mit der hohen Inzidenzzahl und dem besser werdenden Wetter nicht weniger. An manchen Tagen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr im Dienst. Neben Kontrollen in der Mosbacher Fußgängerzone kommen die Überwachung der Absonderungskontrollen (von Personen, die sich in Quarantäne befinden) ebenso hinzu wie das Umsetzen der Ausgangsbeschränkungen – zusätzlich zu den bekannten Müllmeldungen und dem Alltagsgeschäft.

"Wir sind gefordert und stehen unseren Mann. Donnerstag vorletzte Woche waren wir von 7 bis 0.30 Uhr im Einsatz", lässt der Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung, Standesamt der Stadtverwaltung Mosbach, Weis, wissen. Auch die Polizei habe an diesem Abend verstärkt Präsenz gezeigt. In der Innenstadt hatte das Ordnungsamt nach 21 Uhr Jugendliche erwischt, die gegen die geltende Corona-Verordnung verstoßen hatten. "Meist trifft man die Jugendlichen dort an, wo sie leicht an Alkoholnachschub kommen, also vor Supermärkten. Aber manchmal suchen sie sich auch einen Ort, an dem sie vermeintlich ungestört sitzen können. Oft sind es dann plus/minus fünf Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren. Verstöße Älterer gegen die Corona-Verordnung sind deutlich seltener", beschreibt der Ordnungsamtsleiter die Situation.

Wird so eine Situation entdeckt, suchen die Kontrolleure das Gespräch, erklären noch einmal die gerade geltenden "Spielregeln", nehmen die Personalien auf und fertigen gegebenenfalls eine Anzeige. "Wir lösen eine solche Ansammlung dann auf, und das klappt auch recht gut. Ob danach aber wirklich alle nach Hause gehen oder sich an einem anderen Ort wieder treffen, das wissen wir natürlich nicht", räumt Weis ein.

Dabei können diese Verstöße ganz schön teuer werden. Die Beteiligung an einer solchen Ansammlung bzw. privaten Zusammenkunft über die zulässige Personenanzahl hinaus wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet, das Abhalten einer privaten Veranstaltung mit zu vielen Teilnehmern sogar mit 200 Euro.

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"Der kommunale Ordnungsdienst ist gut eingespannt", berichtet Weis. Viel Zeit wird momentan auch darauf verwendet, zu kontrollieren, ob sich die Leute, die sich in Absonderung befinden, auch wirklich zu Hause isolieren. Je nach Inzidenzwert können dies laut Weis 40 bis 50 Kontrollen am Tag sein. "Da haben wir derzeit aber wenige Beanstandungen", so Weis. Die Menschen hielten sich in aller Regel an die angeordnete Quarantäne. Verstöße gegen diese können sogar noch teurer werden, als sich mit unerlaubt vielen Personen zu treffen: Der Empfang von Besuch in Quarantäne kostet 200 Euro, das Verlassen des Absonderungsortes und das Unterlassen der häuslichen Quarantäne 300 Euro.

Weniger zu tun haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts momentan in der Mosbacher Fußgängerzone. "Es ist ja nicht mehr viel los, wenn alles zu hat", erläutert der Abteilungsleiter. "In der Fußgängerzone muss man entweder Abstand wahren oder Maske tragen", sagt er. Und bei den wenigen Menschen, die sich dort noch aufhielten, sei Abstand halten nicht schwer.

"Wenn Markt ist, sind wir natürlich präsent", berichtet Weis. Hier geht es hauptsächlich darum, festzustellen, ob die Abstände gewährleistet sind bzw. ob der generellen Maskenpflicht auf Wochenmärkten nachgekommen wird. "Wenn sich einer nicht daran hält, sprechen wir ihn an, und meistens zeigt sich die Person dann auch einsichtig. Sollte jemand wirklich hartnäckig sein, müssen wir einen Platzverweis und eine Verwarnung aussprechen", teilt Weis mit. Nur selten werde ein Bußgeld verhängt. Das beläuft sich dann aber bei der Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum sowie beim Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes auf 70 Euro.

"Ausgenommen sind natürlich die Leute, die ein Attest vorweisen können", erklärt Weis. "Aber das sieht man den Menschen ja nicht an. Für die, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist die momentane Situation auch nicht leicht. Immer wieder werden ihnen schiefe Blicke zugeworfen, oder sie werden sogar gemeldet", weiß er.

Viele Meldungen von Coronaverstößen gebe es erfreulicherweise aber nicht. Immer mal wieder werde der Ordnungsdienst darauf hingewiesen, dass jemand zum Beispiel im Supermarkt seine Maske nicht oder nicht richtig trage. "Das liegt dann aber auch zum Teil in der Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Läden", stellt Weis klar. Man sei zwar viel im Einsatz und versuche, alles im Auge zu behalten, aber überall zeitgleich könne man eben auch nicht sein ...

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