Plus Kommunalwahl ungültig

Tauberbischofsheim sucht Wahltermin (Update)

Das Gericht gab einem Einspruch einer Bürgerin Recht. Die Stadt verzichtet auf Beschwerde.

19.07.2022 UPDATE: 11.08.2022 15:48 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Tauberbischofsheim. (dpa/lsw) Mehr als drei Jahre nach der Gemeinderatswahl müssen die Bürger in Tauberbischofsheim nach einer Gerichtsentscheidung erneut über ihre Kommunalvertretung abstimmen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einer Bürgerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis Recht gegeben und die Wahl für ungültig erklärt hatte, verzichtet die Stadt auf eine Beschwerde gegen den Beschluss. Der Gemeinderat habe dies in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, sagte eine Sprecherin der Stadt am Donnerstag. Über einen neuen Wahltermin sei noch nicht entschieden worden.

Die Tauberbischofsheimerin hatte erfolgreich über mehrere Instanzen gegen die Wahlen vom Mai 2019 Einspruch erhoben. Sie hatte ihren Teilort Impfingen - nach der Kernstadt der zweitgrößte Stadtteil Tauberbischofsheims - mit nur einem Sitz im Gemeinderat unterrepräsentiert gesehen. Eine Revision hatte der VGH nicht zugelassen. Dagegen hätte die Stadt Beschwerde einlegen können.

Die Klägerin hatte moniert, dass jeder der sechs Ortsteile der Kommune jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat besitzt - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil bei einer solchen sogenannten unechten Teilortswahl mehr wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Aus Sicht des VGH muss die Sitzverteilung hingegen im Regelfall so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung repräsentiert werden.

Nach Angaben der Stadtverwaltung wird eine Neuwahl für die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode bis 2024 angeordnet. Im Vorfeld muss zunächst die Wahlsatzung der Stadt überarbeitet werden.

Update: Donnerstag, 11. August 2022, 15.46 Uhr


Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim ungültig

Mannheim. (dpa/lsw) Die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vor mehr als drei Jahren ist ungültig. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag und gab damit einer Bürgerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis recht, die gegen die Wahlen vom 26. Mai 2019 Einspruch erhoben hatte. Auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte der Klage bereits stattgegeben. Das Land ist damit verpflichtet, die Wahl der Gemeinderäte für unwirksam zu erklären. Die Berufung des Landes sowie der Stadt gegen das Urteil der Vorinstanz wurde zurückgewiesen, wie der VGH weiter mitteilte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Konkret geht es in dem Fall darum, dass die Klägerin die Wahl in Teilen als verfassungswidrig ansah. Denn jeder der sechs Ortsteile der Kommune habe jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil mehr wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Auch der VGH sah das so. Die Sitzverteilung müsse im Regelfall nämlich so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung im Gemeinderat repräsentiert würden.

Stadt und Landratsamt wollen eigenen Angaben zufolge das Urteil zunächst prüfen und entscheiden, ob Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Das Landratsamt teilte mit, im Falle einer Neuwahl müsse diese für die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode angeordnet und im Vorfeld auch die Wahlsatzung der Stadt überarbeitet werden.

Update: Dienstag, 19. Juli 2022, 16.38 Uhr

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