Kirchenentwicklung 2030

Der Kirchengemeinde Walldürn kommt keine Sonderrolle zu

Erzdiözese antwortet auf Resolution des Gemeinderats - Wallfahrt fördern

13.05.2021 UPDATE: 14.05.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Das Projekt „Kirchenentwicklung 2030“ soll Freiräume für die pastorale Aufgabe vor Ort schaffen. Die strukturelle Änderung hin zur Großpfarrei bereitet aber sowohl der Kirchengemeinde als auch dem Gemeinderat Sorgen. Foto: Janek Mayer

Walldürn. (jam/pm) Nachdem sich der Walldürner Gemeinderat in einer Resolution für eine "herausgehobene Stellung" der Wallfahrtsstadt im Rahmen der "Kirchenentwicklung 2030" ausgesprochen hat, betonen die Entscheider in Freiburg, dass "der Kirchengemeinde Walldürn im Blick auf die strukturellen Überlegungen [...] keine Sonderrolle zukommt". Das Antwortschreiben aus der Erzdiözese hatte Bürgermeister Markus Günther am Montag in einer Sitzung des Gemeinderats verlesen.

Darin macht Ordinariatsrat Wolfgang Müller, der Verantwortliche für die Raumplanung beim Projekt "Kirchenentwicklung 2030" deutlich, dass die Kirchengemeinde Walldürn in den Jahren 2025/26 ihre rechtliche Selbstständigkeit verliert und strukturell in eine neue Kirchengemeinde aufgeht, zu der die Seelsorgeeinheiten Buchen, Mudau, Adelsheim-Osterburken-Seckach und Hardheim-Höpfingen im Madonnenland gehören.

Diese Veränderung auf struktureller Ebene soll aber die Heilig-Blut-Wallfahrt nicht beeinträchtigen, wie Müller betont: "Ganz im Gegenteil, [Erzbischof Burger] ist weiterhin bereit, diese pastorale Aufgabe nach Kräften zu fördern." Denn in der geistlichen Zentrale in Freiburg sieht man keinen Widerspruch zwischen der Schaffung einer Großpfarrei und der Arbeit der Seelsorger vor Ort. Im Gegenteil: "Ziel des Projekts ,Kirchenentwicklung 2030‘ ist letztlich auch, durch eine Verbesserung der Verwaltungsstrukturen Freiraum für die Seelsorge zu schaffen. Hiervon kann nicht zuletzt die Wallfahrt in Walldürn selbst profitieren – ungeachtet der bisher erfolgreichen Arbeit vor Ort", schätzt Dr. Michael Hertl, der Pressesprecher der Erzdiözese Freiburg. Dass die Wallfahrt "eine große Sonderrolle im Bistum" einnehme, hatte der Bischof unlängst bei einem Gespräch mit Markus Günther und weiteren Bürgermeistern aus dem Bereich der Dekanate Mosbach-Buchen und Tauberbischofsheim bestätigt.

Bis zur Umsetzung der neuen Pfarreistruktur ab dem Jahr 2025 ist jedoch noch einiges zu klären. Offen ist zum Beispiel noch, welcher Ort künftig Zentrum der neuen Pfarrei sein wird, wo besondere pastorale Zentren verortet werden und in welcher Gemeinde die Verwaltung ihren Sitz haben wird. "Die Entscheidungen werden nicht ,am grünen Tisch‘ in Freiburg getroffen, sondern nach Beratung mit den örtlichen Gremien, bei der verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden", teilt Ordinariatsrat Wolfgang Müller mit. Dabei sollen Argumente aus der Resolution des Walldürner Gemeinderats einfließen.

Das Gremium hatte sich in seiner Resolution explizit dafür ausgesprochen, den Sitz der Großpfarrei in Walldürn anzusiedeln. "Die baulichen Voraussetzungen sind bei uns gegeben", hatte Hauptamtsleiter Helmut Hotzy mit einem Blick auf den vor drei Jahren errichteten Neubau der Verrechnungsstelle betont.

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Zur bis 2025/26 geplanten Zusammenlegung der bisher 224 Seelsorgeeinheiten zu 36 neuen, kirchenrechtlich eigenständigen Kirchengemeinden sagt der Erzbischof: "Diese größeren Einheiten sind kein Selbstzweck, sondern müssen der Lebendigkeit des Glaubens und der Intensität des Gemeindelebens dienen." Insbesondere die örtlichen Gemeindeteams seien dabei wichtig. Zudem komme es künftig noch stärker auf die Vernetzung der Haupt- und Ehrenamtlichen an.

Bei diesen Größenordnungen liegt es auf der Hand, dass eine neue "Pfarrei" nicht das gleiche ist wie bisher, und nicht mit einer "Gemeinde" gleichgesetzt werden kann, wie sie traditionell verstanden wird. Aber, und das hatte Erzbischof Burger im Gespräch mit Bürgermeister Günther betont: "Mit dieser Neuumschreibung ist kein Rückzug aus der Fläche verbunden, wir wollen in die Fläche weiter hineinwirken."

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