Hirschhorn nimmt Falschparker in den Fokus
Vor allem am Marktplatz in der Altstadt wird das Verbot offensichtlich seit längerer Zeit nicht beachtet.

Hirschhorn. (coe) Die Stadtverwaltung in Hirschhorn weist in ihrem aktuellen "Stadtanzeiger" darauf hin, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken in der Fußgängerzone der Altstadt verboten ist. Gleiches gilt für das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen oder ohne entsprechende Berechtigung. "Leider werden in letzter Zeit vermehrt geparkte Fahrzeuge in
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