Hirschhorn

Die Saalfastnacht könnte mit Regeln möglich werden

Die Hirschhorner Ritter planen ein 2G-Modell. Ein Fastnachtsumzug sei "aus heutiger Sicht" nicht möglich.

04.11.2021 UPDATE: 05.11.2021 06:00 Uhr 56 Sekunden

Das hessische Hirschhorn im Neckartal. Foto: Archiv

Hirschhorn. (mabi) Die Hirschhorner Ritter eröffnen die Kampagne am Freitag, 12. November. Ab 19.11 Uhr wird rund ums Vereinsheim "outdoor" eingeladen, beim Betreten des Vereinsheims gilt 3G.

Wie Ritter-Präsident Klaus-Jürgen Ehret gestern noch mitteilte, wird derzeit beabsichtigt, die Saalfastnacht nach dem 3G Zutrittsmodell abzuwickeln.

Vermutlich allerdings könne man noch umplanen, nachdem die hessische Landesregierung mit der Öffnung der 2G Regel am Mittwoch für ungeimpfte Zwölf- bis 17 Jährige, einen Einsatz dieser Altersgruppe erlaubt hat. Ehret: "Positive Nebenwirkungen sind eine bessere Ausnutzung der Saalkapazität sowie der Wegfall von Masken". Weiterhin Pflicht sei natürlich die Umsetzung eines genehmigten Hygienekonzeptes und die Reduzierung eines Ansteckungsrisikos durch geeignete Maßnahmen. Die Angleichung der hessischen 2G Regeln (in Bezug auf Jugendliche) an die baden-württembergischen Vorgaben hat laut Ehret die Landtagsabgeordnete Birgit Heitland auf die Bitte "beider Hirschhorner (Grenzland)-Carnevalsvereine" vor die Staatskanzlei gebracht und so eine Änderung bewirkt.

Voraussetzung für eine "gewohnte Saalfastnacht 2022" ist für den Ritter-Präsident natürlich das Ausbleiben einer weiteren Erhöhung der Ansteckungen, verbunden mit bundesweiten Restriktionen sowie ein erfolgreicher Kartenverkauf. "Wir trainieren geordnet seit der Aufhebung des letzten Lockdowns und zuvor auch schon online. Es ist uns wichtig, gerade unseren jungen Aktiven einen Auftritt in der kommenden Kampagne zu ermöglichen." Der weitere "Verlust" einer Kampagne hätte vermutlich "einige Schäden in puncto Motivation zur Folge".

Ein Umzug scheint für Ehret "aus heutiger Sicht nicht möglich, da wir bei beiden Zutrittsmodellen, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, die geforderten Maßnahmen nicht gewährleisten können".

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