Wer am Waldrand bauen will, soll künftig zahlen
Stadträte und Verwaltung äußern Unmut über neue Forderung des Baurechtsamtes nach zu bezahlender Förster-Pflichtaufgabe

Oben in der Adalbert-Stifter-Straße in Neckarwimmersbach stehen etliche Häuser nah am Wald. Dort soll ein Hausbesitzer, der anbauen will, dafür zahlen, wenn die Stadtförsterei nah an seinem Grundstück stehende Bäume als gefährlich einstuft und fällt. Foto: Menges
Eberbach. (cum) Eberbach ist von Wald umgeben, und dass ein Baum auf ein Haus fällt, das am Waldrand steht, kommt immer mal wieder vor. Eigentlich ist bei Häusern ein Waldabstand von 30 Metern vorgeschrieben. Doch zum einen gibt es etliche Häuser, die gebaut wurden, bevor es diese Vorschrift gab, zum anderen noch Baulücken zwischen Häusern, die nah am Wald stehen. Wie man damit umgeht, ohne
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