Wer Flüchtlingen Arbeit geben will, steht vor vielen Hürden
Je nach Aufenthaltsstatus braucht es die Zustimmung von Arbeitsagentur und Ausländerbehörde - Nur wenige Arbeitgeber im Ratssaal

Sandra Weindel von der Ausländerbehörde sowie Christina Braun und Stephanie Wonisch von der Arbeitsagentur informieren über die Beschäftigung von Flüchtlingen. Foto: Menges
Eberbach. (cum) "Arbeiten lassen", sagte Freiburgs Fußballtrainer Christian Streich, als er vor kurzem zum Umgang mit den Flüchtlingen in Deutschland gefragt wurde: "Wenn du einen jungen Menschen nicht arbeiten lässt, ob aus Syrien oder aus Deutschland, wenn man mich mit 30 Jahren nicht arbeiten lassen hätte und mich irgendwo eingesperrt hätte in ein Haus mit ganz vielen anderen Menschen und ich hätte über Jahre nicht arbeiten dürfen, ich weiß nicht, was ich gemacht hätte."
Doch wer Flüchtlingen auf legalem Weg Arbeit geben will, muss sich durch ein Behördendickicht kämpfen. Bei der Infoveranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen, Wie geht das?" am Montagabend im Eberbacher Ratssaal versuchen Sandra Weindel von der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises sowie Christina Braun und Stephanie Wonisch von der Arbeitsagentur den Vorschriften- und Paragrafendschungel ein wenig zu lichten. Knapp 50 Zuhörer zeigen Interesse, darunter kaum mehr als eine Handvoll Arbeitgeber. Als Quintessenz bleibt: Wer Flüchtlingen legal Arbeit geben will, steht vor einem Berg von Problemen und muss etliches beachten.
Es fängt bei den Zuständigkeiten und dem jeweiligen Aufenthaltsstatus an. In den ersten drei Monaten dürfen Asylbewerber ohnehin nicht arbeiten. Solange gilt ein Beschäftigungsverbot. Wer schnell anerkannt wird und eine in der Regel drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis bekommt, hat Glück: Er darf ohne Einschränkungen arbeiten. Doch bis es so weit ist, dauert es in der Regel ein halbes Jahr, oft auch länger.
Wer hingegen noch im Asylverfahren steckt oder bereits abgelehnt wurde, aber mit Duldung im Land bleiben darf, weil es Gründe gegen seine Abschiebung gibt, braucht die Zustimmung der Ausländerbehörde, um einer Arbeit nachgehen zu können, und je nach Aufenthaltsdauer auch noch die der Arbeitsagentur. Dazu kommt bei einer Aufenthaltsdauer bis 15 Monaten noch die sogenannte "Vorrangprüfung" durch das Arbeitsamt: Erst wenn es nachweislich keinen Deutschen oder anderen EU-Bürger gibt, der die gleiche Arbeit machen könnte, darf dafür ein Flüchtling eingestellt werden.
Zustimmungsfrei sind nur Hospitationen, bei denen ein Praktikant jemandem über die Schulter schaut, aber selbst keinen Handschlag tut, und Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung. Schon bei einem normalen Berufspraktikum, bei dem der Flüchtling selbst arbeitet, müssen je nach Dauer die Ausländerbehörde und die Arbeitsagentur grünes Licht geben und die branchenüblichen Mindestlöhne eingehalten werden.
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Über all dem schwebt stets das Damoklesschwert einer drohenden Abschiebung. Eine Garantie, dass ein Flüchtling, der in Lohn und Brot steht, seinem Arbeitgeber erhalten bleibt, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es nicht. Einzige Ausnahme laut Weindel: Wenn eine Ausbildung vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurde und der Flüchtling nicht aus einem sogenannten "sicheren Herkunftsland" kommt. Dann darf er in jedem Fall die Ausbildung beenden. Anderenfalls gebe es noch den Umweg über Ausreise und Wiedereinreise mit Visum bei Nachweis einer Arbeitsstelle.
An den Flüchtlingen selbst liegt es oft nicht: "Es kommen immer wieder Menschen zu uns, die sagen, sie wollen arbeiten, ich mache jeden Job, auch wenn ich Akademiker bin", sagt Christina Braun. Es sind eher die bürokratischen Hürden und die Schwierigkeiten, bei Sprachproblemen einen passenden Job zu finden. Auch die Anerkennung von Abschlüssen ist nicht einfach, Die Kosten dafür können unter Umständen teilweise übernommen werden, wenn die Arbeitsagentur vorab eingeschaltet wird. Auch hier gibt es etliche Ansprechpartner: von der IHK über die Handwerkskammer bis zum Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim. Auf der Kontaktliste "Geflüchtete Menschen integrieren" für Eberbach stehen 15 Anlaufstellen. Die Flüchtlingskartei der Arbeitsagentur ist mit derzeit 250 Arbeitssuchenden hingegen erst im Aufbau.
Für denjenigen, der in Eberbach einem Flüchtling Arbeit geben will, ist es wohl erst einmal das einfachste, sich an Helfer wie den Arbeitskreis Asyl zu wenden, die weitervermitteln. "Ich habe eine Menge Leute, die gerne arbeiten würden", sagt etwa Ulrike Baufeld.
Info: Arbeitskreis Asyl: Ulrike Baufeld (0 151) 11 14 30 11, Monika Bergler (0 62 71) 94 78 83. Arbeitsagentur Eberbach, Maria Probst (0 62 71) 92 17 19. Die Kontaktliste mit weiteren Ansprechpartnern ist im Eberbacher Rathaus erhältlich.



